Repetitive Tests in Innerrhoder Unternehmen

04.06.2021
Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden können sich seit Anfang Juni 2021 für repetitive Tests anmelden. Die entsprechenden Unternehmen wurden durch die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell mittels Merkblatt informiert.

Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden können sich seit Anfang Juni 2021 für repetitive Tests anmelden. Die entsprechenden Unternehmen wurden durch die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell mittels Merkblatt informiert.

Seit Mitte Februar werden im Kanton Mitarbeitende aller Gesundheitsinstitutionen - wie beispielsweise Pflegeheime, Spitex oder Spital - sowie Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen ab der 7. Klasse repetitiv getestet. Da die Home-Office-Pflicht gemäss den seit 31. Mai geltenden Massnahmen mit dem repetitiven Testen zusammenhängt, wird das Testangebot im Kanton ausgeweitet. Durch regelmässiges Testen sollen Ansteckungen mit dem Coronavirus möglichst frühzeitig erkannt werden. Ausserdem kann die Bevölkerung damit einen wesentlichen Beitrag in Richtung schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens leisten.

Jetzt für serielle Tests anmelden

Innerrhoder Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden wöchentlich testen zu lassen. Die Unternehmen können damit einen wichtigen Beitrag zur Pandemie-Kontrolle leisten und profitieren von weniger Ausfällen, indem Ansteckungen eingedämmt werden. Ausserdem weicht damit die bestehende Home-Office-Pflicht in eine Empfehlung.

Interessierte Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitenden werden gebeten, sich online zu registrieren. Der Link und weitere Informationen zum Testen finden sich auf der Kantonshomepage unter www.ai.ch/coronavirus-unternehmen-tests. Bei Fragen steht das Amt für Bevölkerungsschutz via E-Mail an stefan.lendenmann@jpmd.ai.ch oder telefonisch unter 071 788 96 02 zur Verfügung.

Ablauf der Tests

Beim repetitiven Testen geben die Mitarbeitenden wöchentlich eine beschriftete Speichelprobe ab. Die Speichelproben werden durch einen Kurierdienst zur zentralen Poolingstelle gebracht, wo die Speichelproben in Zehner-Pools zusammengeführt und anschliessend durch ein Labor analysiert werden. Wird ein Pool positiv auf Covid-19 getestet, haben sich alle zehn Personen unverzüglich einem Bestätigungstest zu unterziehen. Allfällige enge Kontaktpersonen im Betrieb sind dort für die Tätigkeit von der Quarantänepflicht befreit. Die wöchentlichen Resultate werden erfasst und Gesundheitsamt gemeldet.

Laufend aktuelle Informationen zum Testen sind unter www.ai.ch/coronavirus aufgeschaltet. Dort findet sich zudem eine Übersicht über alle verfügbaren Testtypen.

Mitteilung im Wortlaut