Erfreuliches Resultat bei Alkoholtestkäufen in Innerrhoden

07.02.2020
Im November 2019 wurden acht Verkaufsstellen in Appenzell I.Rh. darauf getestet, ob sie sich an die Jugendschutzbestimmungen halten und keinen Alkohol an Jugendliche verkaufen. Erfreulicherweise haben sich alle Verkaufsstellen an das Verkaufsverbot gehalten.

Im November 2019 wurden acht Verkaufsstellen in Appenzell I.Rh. darauf getestet, ob sie sich an die Jugendschutzbestimmungen halten und keinen Alkohol an Jugendliche verkaufen. Erfreulicherweise haben sich alle Verkaufsstellen an das Verkaufsverbot gehalten.

Testkäufe sind Teil des kantonalen Massnahmenplans Alkohol 2016–2020 der Kommission für Gesundheitsförderung. Um die Folgen des Alkoholkonsums einzuschränken, ist es unter anderem wichtig, dass die Jugendschutzbestimmungen von allen Verkaufsstellen konsequent eingehalten werden. Im Auftrag der Kommission hat das Blaue Kreuz St.Gallen – Appenzell acht zufällig ausgewählte Betriebe im Kanton getestet. Zwei Jugendliche im Alter von 13 und 14 Jahren haben jeweils nach alkoholischen Getränken gefragt. Erfreulicherweise bekamen sie in allen acht getesteten Geschäften keinen Alkohol. Das gute Resultat bestätigt dasjenige des letzten Jahrs. Im Vorjahr hat nur eine von acht getesteten Verkaufsstellen verbotenerweise Alkohol verkauft. Die kontrollierten Verkaufsstellen wurden anschiessend schriftlich über die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe orientiert und eine Schulung für ihre Mitarbeitenden angeboten.

Die Beratungsstelle für Suchtfragen führt auf Anfrage auch für nicht getestete Verkaufsstellen Schulungen nach den individuellen Bedürfnissen durch. Diverse Materialien zum Jugendschutz wie zum Beispiel ein Informationsflyer für das Verkaufspersonal können über das Gesundheitsamt online unter www.ai.ch/jugendschutz bezogen werden.

Testkäufe sind nötig und sinnvoll

Das vorliegende Ergebnis zeigt, dass regelmässige Testkäufe das Verkaufspersonal für die Jugendschutzbestimmungen sensibilisieren. Diese Erkenntnis wird auch durch schweizweite Evaluationen von Testkäufen bestätigt. Die Jugendschutzbestimmungen untersagen den Verkauf von Spirituosen, Alcopops und Aperitifen an unter 18-Jährige. Bier und Wein sowie andere gegorene Getränke dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft werden. Trotz der positiven Entwicklung werden im Kanton Appenzell I.Rh. auch in Zukunft weitere Testkäufe durchgeführt.

Mitteilung im Wortlaut