Covid-Zertifikate für Innerrhoden

11.06.2021
Ab 16. Juni 2021 können die ersten Covid-Zertifikate für Genesene auf Wunsch online beantragt werden. Diese sind kostenlos. Die Zertifikate in elektronischer oder Papierform geben Auskunft über den Impf- oder Teststatus einer Person sowie über eine allenfalls durchgemachte Covid-Infektion. Ab Ende Juni sollen auch die Zertifikate für Geimpfte und Getestete zur Verfügung stehen.

Ab 16. Juni 2021 können die ersten Covid-Zertifikate für Genesene auf Wunsch online beantragt werden. Diese sind kostenlos. Die Zertifikate in elektronischer oder Papierform geben Auskunft über den Impf- oder Teststatus einer Person sowie über eine allenfalls durchgemachte Covid-Infektion. Ab Ende Juni sollen auch die Zertifikate für Geimpfte und Getestete zur Verfügung stehen.

Die Covid-Zertifikate dokumentieren eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Die Zertifikate werden in Papierform mit einem QR-Code und auch elektronisch, beispielsweise für das Handy, zur Verfügung gestellt. Der Nachweis einer Impfung, eines Tests oder einer durchgemachten Covid-19-Infektion könnte ab Juli 2021 zur Voraussetzung für Grenzübertritte oder für den Besuch von Veranstaltungen werden. Der Bund hat das Ausstellen der Zertifikate den Kantonen übertragen und wird die dafür notwendigen IT-Infrastrukturen zur Verfügung stellen.

Zeitplan
Die kantonale Impf-Hotline übernimmt die Koordination zur Ausfertigung der Covid-Zertifikate. Seit 7. Juni 2021 läuft die Pilotphase, während der erste Covid-Zertifikate probeweise ausgestellt werden können. Bis Ende Juni 2021 sollte es möglich sein, allen geimpften, genesenen und getesteten Personen Zertifikate auszustellen. Die Zertifikate für Geimpfte werden voraussichtlich vor dem 1. Juli nicht durch Hausärzte und -ärztinnen sondern durch die kantonale Impf-Hotline ausgestellt. Gemäss Bund werden die Covid-Zertifikate ab Juli 2021 auch in der EU anerkannt werden.

Wie sieht das Covid-Zertifikat aus?
Die Zertifikate werden in Papierform ausgestellt und mit einem durch den Bund signierten QR-Code versehen. Dieser Code kann gescannt und in die «COVID Certificate»-App des Bundes oder in Apps von Drittanbietern hochgeladen werden. Ab Ende Juni 2021 können die Zertifikate direkt über Apps geliefert werden. In der «COVID Certificate»-App können Inhaberinnen und Inhaber ihr Covid-Zertifikat digital mitführen und vorweisen. Das Covid-Zertifikat in der App ist dem Papierzertifikat gleichgestellt. Mit der «COVID Certificate Check»-App lassen sich Covid-Zertifikate auf Papier oder in der «COVID Certificate»-App prüfen. Dabei sieht die prüfende Person lediglich Name, Vorname, Geburtsdatum und Gültigkeit des Covid-Zertifikats. Die entsprechenden Apps stehen in den offiziellen App Stores von Google und Apple kostenlos zur Verfügung.

Zertifikat für Geimpfte
Geimpfte werden voraussichtlich ab Ende nächster Woche auf der Kantonswebseite unter www.ai.ch/covid-zertifikat über ein Bestellformular ein Zertifikat beantragen können. Das Zertifikat wird daraufhin wahlweise per E-Mail oder Post zugestellt. Personen, deren Impftermin nach Ende Juni 2021 liegt, erhalten das Impf-Zertifikat voraussichtlich direkt im Anschluss an ihre zweite Impfung vor Ort im Impfzentrum. Zu diesem Zeitpunkt sollte dies auch nach Impfungen in Innerrhoder Hausarztpraxen möglich sein. Die Zertifikate für Geimpfte sind aktuell 180 Tage nach der zweiten Impfung gültig.

Zertifikat für Genesene
Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, können gemäss Bund ab 16. Juni 2021 das Genesenen-Zertifikat bestellen. Der dafür benötigte Link auf das Webformular wird auf der Kantonswebseite unter www.ai.ch/covid-zertifikat zur Verfügung stehen. Das Zertifikatwird per Post zugestellt und kann in die «COVID Certificate»-App übertragen werden. Das Zertifikat für Genesene ist ab dem elften Tag nach dem positiven PCR-Test für 180 Tage gültig.

Zertifikat für Getestete
Zur Einreise in gewisse Länder oder für den Besuch von Veranstaltungen ist möglicherweise der Nachweis eines negativen Covid-Tests notwendig. Ab Ende Juni 2021 sollten Personen nach einem negativen PCR-Test ihr Covid-Zertifikat direkt von den Labors erhalten (Gültigkeit: 72 Stunden). Bei Antigen-Schnelltests ist vorgesehen, dass Covid-Zertifikate durch die Testinstitutionen direkt vor Ort ausgestellt werden können (Gültigkeit: 24 Stunden). Für Selbsttests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.

Weitere Auskünfte für die Bevölkerung
Die interessierte Bevölkerung wird gebeten, sich regelmässig über die kantonale Webseite www.ai.ch/covid-zertifikat zu informieren.. Bei Fragen steht die kantonale Impf-Hotline telefonisch unter 071 788 99 66 und via E-Mail an covidzertifikat@gsd.ai.ch zur Verfügung.

Mitteilung im Wortlaut