Swisslos-Fonds

Lotteriefonds Lotterie-Fonds

Der Swisslos-Fonds wird aus dem Reingewinn der schweizerischen Landeslotterie mit ihren Swisslos-Wettspielen gespiesen. Jeder Kanton erhält jährlich einen Anteil des Gewinns, der sich im Wesentlichen nach der Bevölkerungszahl richtet. Die Kantone verwenden die Mittel aus dem Swisslos-Fonds für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Sport, Gesundheit und Umwelt.

Für den Sport besteht der Swisslos-Sportfonds, in dem ein gesonderter Teil der Mittel aus dem Swisslos-Fonds bereitsteht.

Gesuche für Beiträge an kulturelle Zwecke sind beim Kulturamt einzureichen. 

Für einen Beitrag aus dem Swisslos-Fonds kann man jederzeit ein Gesuch via Formular bei der Ratskanzlei stellen. In der Regel sind für einen Entscheid neben einem begründeten Beitragsgesuch auch Beilagen wie der Projektbeschrieb und das Budget einzureichen. Für die Behandlung der Gesuche ist mit Ausnahme des Bereichs Sport und eines Teils der Kulturbeiträge die Standeskommission zuständig. Ein Anspruch auf Beiträge besteht nicht.