Weitere Lockerungen werden begrüsst

19.05.2021
Die Standeskommission begrüsst den vom Bundesrat per 31. Mai vorgeschlagenen Öffnungsschritt IV. Der Vorschlag des Bundesrats überzeugt aber in verschiedener Hinsicht nicht. Zum einen sollten mit Blick auf den Impffortschritt und auf die stabile epidemiologische Lage in einigen Bereichen noch schnellere Öffnungsschritte realisiert werden. Zudem sind die Regelungen zu kompliziert, zu wenig konsistent und daher kaum vollzugstauglich. Im Rahmen der laufenden Konsultation hat sich die Standeskommission erneut mit anderen Ostschweizer Regierungen abgestimmt.

Die Standeskommission begrüsst den vom Bundesrat per 31. Mai vorgeschlagenen Öffnungsschritt IV. Der Vorschlag des Bundesrats überzeugt aber in verschiedener Hinsicht nicht. Zum einen sollten mit Blick auf den Impffortschritt und auf die stabile epidemiologische Lage in einigen Bereichen noch schnellere Öffnungsschritte realisiert werden. Zudem sind die Regelungen zu kompliziert, zu wenig konsistent und daher kaum vollzugstauglich. Im Rahmen der laufenden Konsultation hat sich die Standeskommission erneut mit anderen Ostschweizer Regierungen abgestimmt.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 drei Phasen für den Weg aus der Pandemie festgelegt. Nun schlägt er auf Ende Mai einen Wechsel von der Phase 1 (Schutzphase) zur Phase 2 (Stabilisierungsphase) vor. Die Lockerungen betreffen insbesondere die Gastronomie, die Veranstaltungen, die Sport- und Kulturaktivitäten sowie das Homeoffice. Zusammen mit anderen Ostschweizer Kantonen begrüsst die Standeskommission die eingeschlagene Stossrichtung. Die Regelungen selbst werden aber insgesamt als deutlich zu kompliziert und zu wenig konsistent beurteilt. Die Vorlage ist diesbezüglich gründlich zu überarbeiten.

Die für Lockerungsschritte angewandten Richtwerte erachtet die Standeskommission nach wie vor als nicht sachgerecht. Diese müssen sich in erster Linie nach den Kapazitäten der medizinischen Versorgung ausrichten. Im Vordergrund stehen dabei die Hospitalisationen und die Belegung der Intensivbetten. Auch der Impffortschritt muss ein massgebliches Kriterium sein. Wichtig ist auch, dass rasch sichere Impfzertifikate zur Verfügung stehen.

Angesichts der insgesamt ermutigenden epidemiologischen Lage und des guten Impffortschritts gehen die vorgeschlagenen Lockerungen insgesamt zu wenig weit. In einigen Bereichen werden weitergehende Lösungen gefordert. So soll beispielsweise die Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung nicht an die Pflicht zur Durchführung repetitiver Tests in den einzelnen Betrieben geknüpft werden. Die Standeskommission erachtet eine solche Verpflichtung für nicht notwendig. Gleich wird die Situation bei den Präsenzveranstaltungen im Tertiärbereich beurteilt.

Auch die vorgeschlagene Obergrenze von 100 Personen für Veranstaltungen in Innenräumen geht der Standeskommission zu wenig weit. Sie beantragt, dass unter Beachtung einer Maximalbelegung von zwei Dritteln der Saalkapazitäten Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen möglich sein sollen, sofern ein striktes Schutzkonzept sichergestellt ist. Bei privaten Veranstaltungen, Menschenansammlungen und allgemeinen Veranstaltungen soll im Aussenbereich eine Grenze von 30 Personen und innen eine solche von 15 Personen gelten.

Für die Standeskommission ist nicht nachvollziehbar, dass bei Mannschaftssportarten mit Körperkontakt (z.B. Fussball) im Aussenbereich künftig 50 Personen teilnehmen können, an sonstigen Sportaktivitäten im Freien (z.B. Leichtathletik, Radsport, aber auch Trainings) nur 30. Sie verlangt eine Angleichung für alle Outdoor-Sportarten auf 50 Personen. Im Gleichschritt dazu sollen auch die Gruppengrössen im Innenbereich angehoben werden.

Die Standeskommission begrüsst die Öffnung der Innenräume von Restaurants. Abgelehnt wird die Pflicht, beim Sitzen die Maske zu tragen, sobald nicht gegessen oder getrunken wird. Diese Vorgabe hat sich bereits auf den Terrassen als nicht praktikabel erwiesen. Im Weiteren soll, wie bereits im letzten Sommer, die Vierpersonengrenze an Tischen für Gruppen aus dem gleichen Haushalt nicht gelten.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut