Standeskommission sichert Zugang zur ambulanten psychiatrischen Versorgung
Der Kanton Appenzell I.Rh. stärkt die ambulante psychiatrische Versorgung seiner Bevölkerung. Die Standeskommission genehmigt zwei Leistungsvereinbarungen mit dem Spitalverbund Appenzell A.Rh. und der Psychiatrie St.Gallen. Damit bleibt der Zugang zu Ambulatorien und Tageskliniken ab 2026 gesichert.
Die Nachfrage nach psychiatrischen Angeboten steigt. Im Kanton Appenzell I.Rh. fehlen jedoch spezialisierte ambulante und tagesklinische Angebote. Innerrhoder Patientinnen und Patienten sind deshalb auf ausserkantonale Angebote angewiesen – insbesondere auf die Angebote des Psychiatrischen Zentrums AR in Herisau und Heiden, sowie auf Angebote der Psychiatrie St.Gallen in St.Gallen und Heerbrugg.
Klare Regeln, gesicherter Zugang
Die Standeskommission genehmigt zwei Leistungsvereinbarungen mit dem Spitalverbund Appenzell A.Rh. und der Psychiatrie St.Gallen. Die Vereinbarungen gelten von 2026 bis 2029. Sie regeln die Versorgungspflicht sowie die kantonalen Zusatzbeiträge für Ambulatorien und Tageskliniken. Ohne diese Beiträge wären Behandlungen für Innerrhoderinnen und Innerrhoder nur eingeschränkt möglich.
Kosten im Blick
Die Ausgaben für die ambulante psychische Versorgung hängen von der Nachfrage ab. Aufgrund heutiger Annahmen rechnet der Kanton mit zusätzlichen Kosten von rund Fr. 220'000.-- pro Jahr. Das ist im Budget 2026 bereits berücksichtigt. Verändern sich Tarife oder Fallzahlen, überprüft das Gesundheits- und Sozialdepartement die Beiträge gemeinsam mit den Nachbarkantonen Appenzell A.Rh. und St.Gallen.