Sitzverteilung für Gesamterneuerung des Grossen Rates

24.01.2023
Im Mai 2023 findet die Gesamterneuerungswahl für den Grossen Rat statt. Im Hinblick darauf hat die Standeskommission an ihrer Sitzung vom 17. Januar 2023 die Sitzzahlen pro Bezirk ermittelt.

Im Mai 2023 findet die Gesamterneuerungswahl für den Grossen Rat statt. Im Hinblick darauf hat die Standeskommission an ihrer Sitzung vom 17. Januar 2023 die Sitzzahlen pro Bezirk ermittelt.

Ausgangspunkt für die Sitzverteilung bilden nach Art. 22 der Kantonsverfassung die Einwohnerzahlen der Bezirke am Ende des Vorjahres. Die Kantonsverfassung garantiert jedem Bezirk mindestens vier Grossratssitze. In einem ersten Schritt sind demzufolge jedem der fünf Bezirke vier Sitze zuzuweisen. Damit werden 20 von gesamthaft 50 Sitzen vergeben. Im Gegenzug werden jedem Bezirk 4/50 der Gesamteinwohnerzahl des Kantons angerechnet, dies sind 1‘322.16 (4/50 von 16‘527). Die restlichen 30 Sitze werden in zwei weiteren Schritten proportional zu den Restbevölkerungszahlen zugewiesen.

Einwohnerzahl
31. Dezember 2022
Restbevölkerung
(= Einwohnerzahl - 1'322.16)
Appenzell 6'004 4'681.84
Schwende-Rüte 6'044 4'721.84
Schlatt-Haslen 1'105 --
Gonten 1'460 137.84
Oberegg 1'914 591.84
Total Kanton 16'527 10'133.36

Die Grundlage für die zweite Verteilrunde bildet die nach Abzug von 1‘322.16 verbleibende Bevölkerungszahl. Da die Bevölkerungszahl des Bezirks Schlatt-Haslen mit 1‘105 Einwohnerinnen und Einwohnern tiefer als 4/50 der Gesamteinwohnerzahl (1‘332.16) ist, bleibt es dort bei den vier Sitzen. Der Bezirk wird für die weitere Verteilung nicht mehr berücksichtigt.

Für die anderen Bezirke beträgt die Summe der Restbevölkerung 10‘133.36. Auf dieser Grundlage wird für die noch zu verteilenden 30 Sitze eine Masszahl ermittelt: 10‘133.36 : 30 = 337.78. Teilt man die Restbevölkerungszahlen der Bezirke durch die Masszahl von 337.78, ergeben sich für Appenzell, zusätzlich zu den vier garantierten Sitzen, 13 weitere ganze Sitze, für Schwende-Rüte ebenfalls 13 Sitze, für Gonten kein ganzer Sitz (weil die Restbevölkerung für den Bezirk Gonten kleiner ist als 337.78) und für Oberegg ein ganzer Sitz. Damit werden in der zweiten Verteilungsrunde insgesamt 27 Sitze vergeben.

Die bei einem Total von 50 Sitzen noch verbleibenden restlichen drei Sitze gehen an jene Bezirke, die in der zweiten Verteilungsrunde den grössten abgerundeten Bruchteil hatten. Das sind die Bezirke Schwende-Rüte, Appenzell und Oberegg. Diese drei Bezirke erhalten somit in der dritten Verteilungsrunde je einen zusätzlichen Sitz.

Im Überblick sieht die Verteilung wie folgt aus:

Bezirke Verteilung von
vier Sitzen an
jeden Bezirk
Teilung Rest-
bevölkerung
durch 337.78
Ganze Zahlen
= Sitze
Restsitze an Bezirke mit grösstem abgerundetem Bruch Total
Appenzell 4 13.86 13 1 18
Schwende-Rüte 4 13.98 13 1 18
Schlatt-Haslen 4 -- -- -- 4
Gonten 4 0.41 0 0 4
Oberegg 4 1.75 1 1 6
Total 20 27 3 50

Im Ergebnis ändert sich im Vergleich zur bisherigen Sitzverteilung im Grossen Rat nichts. Alle Bezirke stellen gleich viele Grossrätinnen und Grossräte wie bisher.

Gegen diese Verteilung kann innert 30 Tagen zu Handen des Grossen Rates bei der Standeskommission, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut