Schutz vor Rassismus und Diskriminierung

13.01.2026
Die Standeskommission verlängert die Leistungsvereinbarung für die Beratung von Opfern von Rassismus und Diskriminierung. Damit stellt sie sicher, dass Betroffene auch in den Jahren 2026 und 2027 rasch, vertraulich und professionell unterstützt werden.

Die Standeskommission verlängert die Leistungsvereinbarung für die Beratung von Opfern von Rassismus und Diskriminierung. Damit stellt sie sicher, dass Betroffene auch in den Jahren 2026 und 2027 rasch, vertraulich und professionell unterstützt werden.

Die Standeskommission beauftragt weiterhin zusammen mit anderen Kantonen das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirchen Schweiz (HEKS Ostschweiz), eine Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung zu betreiben. Die Zusammenarbeit besteht seit 2021 und wird nun nahtlos fortgeführt. Die Kosten bleiben unverändert und betragen rund Fr. 3'200.--.

Breites Angebot für Betroffene

Der Kanton engagiert sich auf mehreren Ebenen gegen Rassismus und Diskriminierung. Dazu gehören insbesondere:

  • Beratung und Unterstützung
    niederschwellige, vertrauliche Beratung für Betroffene von rassistischer oder diskriminierender Behandlung – persönlich, telefonisch oder online
  • Information und Sensibilisierung
    Aufklärung über Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Betroffene und ihr Umfeld
  • Zusammenarbeit mit Fachstellen
    enge Kooperation mit kantonalen Stellen, Schulen, Behörden und Organisationen, um Diskriminierung früh zu erkennen und gezielt zu handeln
  • Prävention und Vernetzung
    Einbettung der Angebote in überkantonale Programme und nationale Strukturen, unter anderem im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bund

Klare Haltung des Kantons

Mit der Verlängerung der Leistungsvereinbarung bekräftigt der Kanton seine klare Haltung: Rassismus und Diskriminierung haben keinen Platz. Betroffene sollen wissen, dass sie ernst genommen werden und Unterstützung erhalten.

Mitteilung im Wortlaut