Neues Besoldungssystem für die kantonale Verwaltung

18.11.2020
Im Nachgang zur Revision der Personalverordnung und des Standeskommissionsbeschlusses zur Personalverordnung, welche per 1. Januar 2017 in Kraft traten, wurde nun auch das Besoldungssystem des Staatspersonals revidiert.

Im Nachgang zur Revision der Personalverordnung und des Standeskommissionsbeschlusses zur Personalverordnung, welche per 1. Januar 2017 in Kraft traten, wurde nun auch das Besoldungssystem des Staatspersonals revidiert.

Das bisherige Besoldungssystem ist seit 1999 im Einsatz. Es hat sich gut bewährt, ist aber teilweise von neuen Entwicklungen überholt worden. So hat insbesondere die Spezialisierung in der Verwaltung markant zugenommen. Es sind neue Funktionen hinzugekommen. Gleichzeitig sind frühere Funktionen teilweise weggefallen. Das heutige Funktionslohnmodell wird diesen Gegebenheiten nicht mehr in allen Teilen gerecht.

Die bestehenden Lohnbänder wurden regelmässig der Teuerung angepasst, eine Reallohnkorrektur wurde demgegenüber nicht vorgenommen. Die Marktlöhne haben sich allerdings in diesen gut 20 Jahren nicht nur mit der Teuerung entwickelt, sondern sind auch real gestiegen. Gleiches gilt auch für die Löhne in der Verwaltung. Diese Entwicklung hat unter anderem dazu geführt, dass es zusehends schwieriger wurde, die Löhne neuer Mitarbeitender im System zu integrieren. Dies trifft namentlich bei Kaderfunktionen und bei Stellen für Spezialistinnen und Spezialisten zu.

Die Standeskommission hat daher beschlossen, das Besoldungssystem neu zu fassen. Unter Zuzug der Perinnova Compensation GmbH, die über eine grosse Erfahrung mit Lohnmodellen für die öffentliche Verwaltung verfügt, wurde ein neues Modell ausgearbeitet.

Das neue System hat 16 Funktionsstufen. Damit kann eine etwas feinere Einteilung vorgenommen werden als mit dem heutigen 12er-System. Den differenzierter gewordenen Stelleninhalten kann somit besser Rechnung getragen werden. Jeder Funktionsstufe ist ein Lohnband zugeordnet. Die Minima und Maxima der Lohnbänder wurden unter Vornahme von Vergleichen mit Verwaltungslöhnen anderer Kantone festgelegt. Die neuen Lohnbänder sind teilweise deutlich breiter gefasst als die bisherigen. Mit ihnen wird es gelingen, die Löhne von Spezialistinnen und Spezialisten sowie von Kadermitarbeitenden wieder konsequent innerhalb der Bandbreiten zu platzieren.

Für den Wechsel der Stellen in der Verwaltung ins neue 16er-System mussten die Stellen neubeurteilt werden. Dies wurde unter Zuhilfenahme eines grossen Pools an Vergleichsdaten und von Erfahrungswerten gemacht.

Die bisherigen Löhne werden grundsätzlich unverändert ins neue System überführt. Für Fälle, in denen sich aufgrund der Funktionsvergleiche Korrekturen aufdrängen, hat die Standeskommission die Möglichkeit, strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Dafür steht ein Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Die weitere Lohnentwicklung wird wie bis anhin im Rahmen der Budgetierung durch den Grossen Rat bestimmt.

Die Einführung des neuen Besoldungssystems machte eine Revision des Standeskommissionsbeschlusses zur Personalverordnung notwendig. Die Revision und damit das neue System werden am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung erhalten in diesen Tagen die individuelle Mitteilung, welcher neuen Funktionsstufe ihre Stelle zugeteilt ist. Am 19. November 2020 wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Wegen der Corona-Pandemie können nur 50 Mitarbeitende teilnehmen. Die Veranstaltung wird jedoch mit einem Live-Stream übertragen, sodass alle Mitarbeitenden die Möglichkeit haben, sich aus erster Hand zu informieren.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut