Mitteilung der Standeskommission

03.03.2023
Mitteilung aus den Verhandlungen der Standeskommission

Verteilung der Meliorationsbeiträge 2023

Die Standeskommission hat auf Vorschlag der Kommission für Hilfen und Beiträge die Liste der unterstützungsfähigen Meliorationsprojekte für das Jahr 2023 verabschiedet.

Meliorationsbeiträge, eingesetzt als Investitionshilfen zur Erhaltung wettbewerbsfähiger Strukturen in der Landwirtschaft, werden gemeinsam durch den Bund, den Kanton und die Bezirke bereitgestellt. Zur Auslösung des Bundesbeitrags müssen der Kanton und der betroffene Bezirk das Projekt zusammen mit mindestens dem gleich hohen Beitrag unterstützen wie der Bund.

Für 2023 steht dem Kanton Appenzell I.Rh. ein Verpflichtungskredit des Bundes von rund Fr. 1.47 Mio. zur Verfügung. Dies entspricht einem Viertel des vom Bund für die Jahre 2022 bis 2025 zugesicherten Verpflichtungskredits von insgesamt Fr. 5.87 Mio.

Die Standeskommission hat die Meliorationsprojekte bezeichnet, welche voraussichtlich im laufenden Jahr umgesetzt werden. Diesen Projekten hat die Standeskommission den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen zugeteilt. Gestützt darauf kann das Land- und Fortwirtschaftsdepartement die Investitionen auslösen, sofern die weiteren Beitragsvoraussetzungen erfüllt sind.

Mitteilung im Wortlaut