Kanton plant Veloweggesetz
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Bundesgesetz über Velowege. Die Standeskommission hat dazu einen Entwurf für ein kantonales Veloweggesetz verabschiedet und an den Grossen Rat überwiesen. Dieser berät die Vorlage in der Oktobersession, bevor sie der Landsgemeinde zur Abstimmung vorgelegt wird.
Klare Regeln statt Unsicherheit
Das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz, SR 705) soll das Velofahren in der Schweiz einheitlich fördern und die Wege besser vernetzen. Es verpflichtet die Kantone, festzulegen, wer die Velowege plant, baut, unterhält und beschildert. Im Kanton Appenzell I.Rh. besteht bislang kein flächendeckendes und strukturiertes Velowegnetz. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Unsicherheiten bei der Nutzung und zu Missverständnissen zwischen verschiedenen Interessengruppen. Zwar regelt das kantonale Alpgesetz (Alpgesetz, Art. 8, GS 916.500) klar, dass Velos im Alpgebiet nur auf bewilligten Routen erlaubt sind. Dennoch braucht es ein kantonales Veloweggesetz, um klare Zuständigkeiten zu schaffen und ein gut geplantes, beschildertes Velowegnetz aufzubauen.
Bezirke planen das Velowegnetz
Die Bezirke, die heute schon für Fuss- und Wanderwege zuständig sind, sollen künftig auch die Verantwortung für die Velowege übernehmen. Sie sollen selbst entscheiden, welche Wege für das Velofahren geöffnet werden. Solche Abschnitte können künftig gleichzeitig als Wander- und Velowege ausgeschildert werden. Auf diesen Wegen wird das bisherige Verbot entfallen, da die Aufnahme in den Velonetzplan das Velofahren ausdrücklich erlauben würde.
Unterschiedliche Interessen im Blick
Der Entwurf soll die verschiedenen Interessen in Einklang bringen. Moutainbikerinnen und Mountainbiker wünschen sich attraktive Wege, Wandernde wollen ihre Routen ungestört geniessen. Auch die Anliegen der Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer sowie der Alpwirtschaft werden berücksichtigt. Im Mittelpunkt steht die Sicherheit aller – ob zu Fuss oder auf dem Velo.
Nächste Schritte
Der Grosse Rat berät den Gesetzesentwurf in der Oktobersession in erster Lesung. Die Landsgemeinde entscheidet endgültig über die Vorlage. Wird das Gesetz angenommen, können die Bezirke mit der Planung, Umsetzung und Beschilderung des Velowegnetzes beginnen. Der Entwurf öffnet den Weg zu einem sicheren, attraktiven und gut markierten Velowegnetz im Kanton Appenzell I.Rh. – für mehr Orientierung, Rechtssicherheit und Rücksicht.