Informationsveranstaltung: Folgegesetzgebung zur neuen Kantonsverfassung
Schon im Zusammenhang mit der Abstimmung über die neue Kantonsverfassung wurde in Aussicht gestellt, dass nach einer Annahme der Vorlage verschiedene Gesetze ausgearbeitet und weitere Erlasse entsprechend angepasst werden müssen. Ein erster Teil der ausgearbeiteten Entwürfe befindet sich derzeit in einem breiten Vernehmlassungsverfahren. Die Standeskommission führt zu den darin enthaltenen Neuerungen eine öffentliche Informationsveranstaltung durch.
Zusammen mit der neuen Verfassung wurden vier Vorentwürfe für neue Gesetze in Umlauf gegeben. Diese Gesetze wurden inzwischen weiter bearbeitet. Sodann hat man die erforderlichen Anpassungen auf der Verordnungsebene vorbereitet. Der erste Teil des gesamten Vorlagepakets, das Staatsorganisationsgesetz und die zugehörigen Verordnungen, ging im Juni in ein Vernehmlassungsverfahren, das noch bis Mitte September 2025 dauert. Die Unterlagen sind unter www.ai.ch/vernehmlassung abrufbar. Der zweite Teil mit den Gesetzen über das Bürgerrecht, die politischen Rechte und den Grossen Rat wird zusammen mit den Ausführungsverordnungen in den nächsten Wochen in die Vernehmlassung gegeben.
Öffentliche Diskussion über Neuerungen
Das neue Staatsorganisationsgesetz enthält verschiedene Neuerungen. Die Standeskommission möchte diese den Parteien und Verbänden sowie den Behörden und der interessierten Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung vorstellen und damit einer öffentlichen Diskussion zuführen. Die Veranstaltung findet am 20. August 2025, 19.00 bis 21.00 Uhr, im grossen Ratssaal von Appenzell statt.
Es ist geplant, über folgende Neuerungen zu informieren und zu diskutieren:
- Verschiebung des Amtsjahrs der Standeskommission und des Kantonsgerichts: Mit der Verschiebung des Amtsantritts vom Landsgemeindetag auf den 1. Juni soll neuen Mandatsträgerinnen und -trägern der Übergang vom bisherigen Erwerb in die neue Tätigkeit erleichtert werden.
- Festlegung der Grundlagen für den Finanzhaushalt: Diese Neuerung enthält als Hauptinstrument eine Schuldenbremse, welche Schieflagen des Staatshaushalts verhindern soll.
- Ausführungsbestimmungen für das Notrecht: Die Grundlagen für das Notrecht sind bereits in der neuen Kantonsverfassung enthalten. Im Staatsorganisationsgesetz wird nun das Verfahren bei Notfällen abschliessend geregelt.
- Eine Regelung für Zusammenschlüsse von Korporationen und eine Bestimmung für allfällige Aufhebungen von Korporationen, wenn deren Zweck hinfällig wird.
- Publikation von kantonalen Erlassen durch eine Aufschaltung in der elektronischen Gesetzessammlung.
Die Veranstaltung soll überdies die Gelegenheit bieten, Fragen zu klären, die sich im Vernehmlassungsverfahren zum Staatsorganisationsgesetz ergeben haben. Die Informationsveranstaltung schliesst mit einem Ausblick über das weitere Vorgehen. Es ist nach wie vor geplant, die Gesamtvorlage der Landsgemeinde 2027 zu unterbreiten.
Landammann Roland Dähler, Landammann Angela Koller, Säckelmeister Ruedi Eberle sowie der Verfasser der Vorlagen, alt Ratschreiber Markus Dörig, werden an der Veranstaltung für die Informationen und die Diskussion zur Verfügung stehen.
Verlängerung der Vernehmlassungsfrist
Da an der Informationsveranstaltung auch Fragen zur Vernehmlassung für das Staatsorganisationsgesetz geklärt und diskutiert werden sollen, wird die Vernehmlassungsfrist für den ersten Teil der Gesamtvorlage (Staatsorganisationsgesetz und Ausführungsverordnungen) bis zum 15. September 2025 verlängert. Damit lassen sich letzte Änderungen oder Ergänzungen an den Stellungnahmen, die allenfalls an der Veranstaltung ausgelöst werden, ohne zeitlichen Druck vornehmen.