Individualbesteuerung benachteiligt Ehegatten

06.02.2026
Die Standeskommission lehnt die Individualbesteuerung ab. Sie schafft neue Ungerechtigkeiten und benachteiligt insbesondere Ehepartner mit ungleichen Einkommen. Folglich empfiehlt die Standeskommission, die Vorlage am 8. März 2026 abzulehnen.

Die Standeskommission lehnt die Individualbesteuerung ab. Sie schafft neue Ungerechtigkeiten und benachteiligt insbesondere Ehepartner mit ungleichen Einkommen. Folglich empfiehlt die Standeskommission, die Vorlage am 8. März 2026 abzulehnen.

Der Entscheid von National- und Ständerat für eine Individualbesteuerung entkoppelt das Steuerrecht vom Zivilrecht. Die Ehe soll steuerlich keine Rolle mehr spielen, obwohl sie zivilrechtlich weiterhin gilt. Benachteiligt wären Ehepaare mit nur einem Erwerbseinkommen oder mit stark unterschiedlichen Erwerbseinkünften.

Ein Beispiel zeigt die Schieflage deutlich: Ein Ehepaar mit einem Kind hat ein Gesamteinkommen von Fr. 120'000. Verdienen beide Ehegatten je Fr. 60'000, so müssten bei der Individualbesteuerung die Ehegatten zusammen Fr. 412.- direkte Bundessteuer zahlen. Liegt die Einkommensverteilung 80 % zu 20 %, steigt die Steuerlast für die Ehegatten und sie zahlen zusammen Fr. 1'666.- direkte Bundessteuer, also viermal mehr. Ist ein Ehegatte Alleinverdiener, so beträgt die direkte Bundessteuer sogar Fr. 3'585.-, also mehr als das 8-Fache gegenüber dem Ehepaar mit einer je hälftigen Einkommensaufteilung. Diese Belastungsunterschiede stellen aus Sicht der Standeskommission eine Ungerechtigkeit dar. Verdient ein Elternteil wenig oder gar nichts, führt dies dazu, dass der Kinderabzug bei diesem Elternteil nur marginal oder gar nicht geltend gemacht werden kann. Profitieren würden Elternpaare mit hohen und ähnlichen Einkommen.

Mehr Bürokratie, höhere Kosten

Ehepaare müssen künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen und Vermögen müssen aufgeteilt werden. Kantone müssen neue Gesetzesgrundlagen schaffen und Tarifsysteme anpassen. Dies betrifft unter anderem auch Krankenkassenprämienverbilligungen und Kantonsbeiträge an die familienexterne Kinderbetreuung. Die Individualbesteuerung bringt einen hohen Initialaufwand und dauerhaften Mehraufwand in den öffentlichen Verwaltungen. Die Anzahl der Steuererklärungen würde sich auf einen Schlag erheblich erhöhen: Schweizweit ist mit zusätzlichen ca. 1,7 Millionen Steuererklärungen zu rechnen. Im Kanton Appenzell I.Rh. wären es jährlich 3'500 zusätzliche Steuererklärungen, die verarbeitet werden müssen. Das treibt die Kosten für Personal und Infrastruktur weiter in die Höhe.

Ziel richtig, Weg falsch

Die Standeskommission unterstützt das Anliegen von National- und Ständerat, steuerliche Ungleichbehandlungen möglichst aufzuheben. Der Weg über die Individualbesteuerung ist dafür jedoch ungeeignet. Es stehen kostengünstigere Alternativen zur Verfügung – das geltende und bewährte Vollsplitting im Kanton Appenzell I.Rh. beweist dies eindrücklich. Ausserdem würde die Individualbesteuerung aus Sicht der Standeskommission neue Ungerechtigkeiten schaffen. Die heutige Familienbesteuerung ist nach wie vor richtig. Ehegatten bilden eine Wirtschaftsgemeinschaft und haben eine gegenseitige Unterstützungspflicht. Die Ehegatten sollen auch künftig ohne steuerliche Nachteile selbst wählen können, wer wie viel zum Unterhalt der Familie beiträgt.

Die Standeskommission empfiehlt deshalb, die Vorlage zur Individualbesteuerung am 8. März 2026 abzulehnen.

Mitteilung im Wortlaut