Bundesgericht tritt auf Beschwerde nicht ein

03.06.2022
Am 9. Mai 2021 hat das Stimmvolk von Appenzell I.Rh. an der Urne eine Revision des Energiegesetzes angenommen. Dagegen wurde im Juni 2021 eine Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Dieses hat nun mitgeteilt, dass es auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Damit bleibt es endgültig bei der beschlossenen Revision des Energiegesetzes.

Am 9. Mai 2021 hat das Stimmvolk von Appenzell I.Rh. an der Urne eine Revision des Energiegesetzes angenommen. Dagegen wurde im Juni 2021 eine Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Dieses hat nun mitgeteilt, dass es auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Damit bleibt es endgültig bei der beschlossenen Revision des Energiegesetzes.

An der Urnenabstimmung vom 9. Mai 2021 konnten die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell I.Rh. unter anderem über eine Revision des Energiegesetzes abstimmen. Neben einer Förderbestimmung für erneuerbare Energie enthielt die Vorlage insbesondere die Regelung, dass für die Festsetzung des Windkraftstandorts Honegg im Richtplan der Grosse Rat zuständig ist. Die Vorlage wurde mit grossem Mehr angenommen.

Gegen die Revision des Energiegesetzes erhob eine Privatperson am 7. Juni 2021 beim Bundesgericht Beschwerde. Mit Entscheid vom 19. Mai 2022 beschloss das Bundesgericht, nicht auf die Beschwerde einzutreten. Es begründete den Entscheid im Wesentlichen damit, dass Richtpläne einzig die Behörden binden und Private nicht unmittelbar betroffen sind. Die Betroffenheit von Privaten ist nochmals kleiner, wenn es - wie im vorliegenden Fall - lediglich um die Verfahrensordnung zum Erlass eines Richtplanentscheids geht. Insgesamt erachtete das Bundesgericht das Erfordernis der Betroffenheit im konkreten Fall als nicht gegeben, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde. Der Entscheid, nicht auf die Beschwerde einzutreten, bedeutet, dass die im Mai 2021 angenommene Revision des Energiegesetzes nun definitiv in Kraft ist.

Das Vorgehen für die Richtplanung des Windkraftstandorts Honegg ist so geplant, dass der Grosse Rat an der Session vom 20. Juni 2022 die Interessenabwägung diskutieren wird und danach eine Bereinigung der Abwägung vorgenommen wird. Die Interessenabwägung ist eine unabdingbare Voraussetzung für Richtplanentscheide. Je nach Ausgang der Beratung im Juni kann an der Oktobersession 2022 über die Festsetzung des Windkraftstandorts Honegg im Richtplan entschieden werden. Nachdem nun klar ist, dass die Revision des Energiegesetzes definitiv angenommen ist, kann das Richtplangeschäft wie geplant abgewickelt werden. Eine direkte Richtplanfestlegung des Windkraftstandorts Honegg bereits an der Junisession ist nicht praktikabel, weil nach der Diskussion der Interessenabwägung im Juni noch Zeit für eine Bereinigung der Abwägungsresultate einzurechnen ist. An der Oktobersession soll eine tragfähige Grundlage für einen Richtplanentscheid bestehen.

Amtliche Mitteilung im Wortlaut