Basejumping im Alpgebiet des Kantons Appenzell I.Rh.
Die Standeskommission erstattet Anzeige gegen Basejumper.
In den sozialen Medien ist zurzeit eine Videosequenz zu sehen, die eine Person bei einem Fallschirmsprung aus der Felswand in der Nähe des Berggasthauses Äscher zeigt. Das Starten und Landen mit Fluggeräten ausserhalb von bewilligten Start- und Landegebieten ist im Alpgebiet des Kantons Appenzell I.Rh. gemäss Alpgesetz verboten. Ein Verstoss wird mit Busse bestraft. Die Standeskommission hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Appenzell I.Rh. erstattet.