Bezirksgericht

Das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen.

Die Verfahren richten sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) bzw. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO).

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, das die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein. E-Mails, welche diesen Anforderungen nicht genügen, sowie per Telefax übermittelte Rechtsschriften und andere Mitteilungen lösen keinerlei Rechtswirkungen aus und genügen insbesondere nicht zur Fristenwahrung.

Zusammensetzung

  • Marco Seydel, MLaw, Präsident
  • David Inauen, Dr. iur. HSG, Vizepräsident
  • Raphael Ebneter-Eichinger, lic. phil., Richter
  • René Schmid, Richter
  • Diana Koch-Rutz, B.A. of Science FHO in Pflege, Richterin
  • Tiziana Pavone, MLaw, Richterin
  • Sabrina Sturzenegger, M.A. HSG in Law, Gerichtsschreiberin
  • Salome Hausmann-Keller, lic. iur., Gerichtsschreiberin