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Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 5. Februar 2024
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Mitteilungen aus der Session vom 5. Februar 2024
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Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 23. Oktober 2023
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Mitteilungen aus der Session vom 23. Oktober 2023
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Roman Brunner wird neuer Leiter des Amts für Informatik
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Die Standeskommission hat Roman Brunner als Nachfolger von Karl Dähler in die Leitung des Amts für Informatik gewählt. Roman Brunner ist heute bei der Innerrhoder Kantonspolizei als Leiter Technik und Logistik tätig.
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Mitteilungen der Standeskommission
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Mitteilungen aus den Verhandlungen der Standeskommission
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Eidgenössische Abstimmung vom 22. Oktober 2023 (Nationalratswahl)
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Ergebnisse der Nationalratswahl vom 22. Oktober 2023 im Kanton Appenzell I.Rh.
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Coronavirus: Durchführung der anstehenden Gemeindeversammlungen
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Nach dem heutigen Stand der Dinge können die im März angesetzten Schul- und Kirchgemeindeversammlungen im Kanton durchgeführt werden, wenn verschiedene Vorsichtsmassnahmen beachtet werden. Sollte sich die Situation mit dem Coronavirus und damit die Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen verschärfen, würden die Behörden und die Bevölkerung wieder informiert.
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Coronavirus bei einem Angestellten der kantonalen Verwaltung nachgewiesen
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Ein ausserkantonal wohnhafter Angestellter des Bau- und Umweltdepartements wurde am 9. März 2020 positiv auf das Coronavirus getestet. Die Ansteckung erfolgte mutmasslich im näheren persönlichen Umfeld. Einige Tage darauf verspürte der Betroffene leichte Grippesymptome. Er steht unter ärztlicher Überwachung und muss 14 Tage zu Hause bleiben.
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Coronavirus: Auswirkungen der neusten Massnahmen des Bundes auf Innerrhoden
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung weitergehende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Der Schulunterricht wird ab kommendem Montag bis am 4. April auf allen Stufen ausgesetzt. Das Veranstaltungsverbot wird verschärft und bis Ende April verlän-gert.
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Funkensonntag 2020
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Der Funkensonntag erhält in diesem März eine ganz besondere und neue Bedeutung. Die bereits aufgebauten Funken müssen abgebrannt werden und zwar unter Aufsicht von maximal fünf Personen. Zuschauerinnen und Zuschauer sind im Rahmen des geltenden Veranstaltungsverbots nicht zugelassen. Angemeldete aber noch nicht aufgestellte Funken dürfen nicht mehr aufgebaut werden.
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Klärende Einordnung zum Kloster Wonnenstein
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In jüngster Zeit wurde in den Medien wiederholt über das Kloster Wonnenstein und seine Zukunft berichtet. Zu Diskussionen Anlass gaben unter anderem die Rolle des Staats und die Frage, weshalb für die Trägerschaft ein Verein gegründet wurde. Die Standeskommission nimmt zu diesen Fragen Stellung.