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Einlagen in Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
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Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung.
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Elektronische Steuererklärung in Oberegg kennen lernen
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Am Dienstag, 8. April 2025, findet im Vereinssaal Oberegg für alle interessierten natürlichen Steuerpflichten ein Workshop zur elektronischen Steuererklärung eTax.AI statt. Expertinnen und Experten der Steuerverwaltung führen in die elektronische Steuererklärung ein, geben Tipps zum effizienten Ausfüllen und Einreichen und nehmen Fragen entgegen.
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AI-Tax 2022 steht zum Download bereit
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Für die Steuerperiode 2022 steht die neue Version des AI-Tax zum Download bereit.
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Steuervorlage 17 – Eckwerte der kantonalen Umsetzung
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Abgestimmt auf die Steuervorlage 17 des Bundes hat die Standeskommission die Eckwerte der kantonalen Umsetzung vorläufig festgelegt.
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Kein Säule 3a-Abzug für Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsort im Fürstentum Liechtenstein
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Die Kantonale Steuerverwaltung lässt bisher Einzahlungen in die Säule 3a von steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Erwerbstätigkeit im Fürstentum Liechtenstein (Grenzgängerinnen und Grenzgänger) steuerlich zum Abzug zu.
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Kantonale Steuerverwaltung - Neue Version des AI-Tax 2020
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Neue Ausgabe «Steuern steuern»
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Die neue Ausgabe der Steuerbroschüre «Steuern steuern» ist ab sofort erhältlich. Die Publikation wurde überarbeitet und liefert Informationen für juristische und natürliche Personen zum Thema Steuern in Appenzell I.Rh.
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AI-Tax 2021 steht zum Download bereit
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Die Software AI-Tax für die Steuerperiode 2021 steht zum Download bereit.
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Anpassung der Berufskostenverordnung
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Auf den 1. Januar 2022 wird die Fahrkostenberechnung der privaten Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs angepasst. Der pauschale Beitrag beträgt neu 0.9% des Fahrzeugkaufpreises. Dafür ist der Arbeitsweg in der Berechnung enthalten. Durch die Anpassung vereinfachen sich die Angaben in der Steuererklärung für Privatpersonen und im Lohnausweis für Arbeitgebende.
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Mit eBill kommen Steuerrechnungen und Veranlagungsverfügungen neu direkt ins E-Banking
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Neu kann die Steuerrechnung und Veranlagungsverfügung per eBill empfangen und bezahlt werden. Damit wird das Bezahlen einfacher und umweltfreundlicher.