Grundbuchbereinigung

Der Fachbereich Grundbuchbereinigung ist zuständig für die Einführung des eidgenössischen Grundbuches.

Für die Einführung des eidgenössischen Grundbuches müssen bestehende dingliche Rechte gelöscht, übertragen oder aber neu geregelt werden. Dies erfolgt durch Grundeigentümergespräche, wo diese notwendig sind. Vor der Einführung des eidgenössischen Grundbuches erhalten sämtliche Grundeigentümer die Gelegenheit die Eintragung neuer Rechte oder die Löschung bestehender Rechte anzumelden. Sämtliche Gebühren im Zusammenhang mit der Grundbuchbereinigung übernimmt der Staat, den Grundeigentümern entstehen demnach keine Grundbuchgebühren.

In den drei Bezirken Schlatt-Haslen, Gonten und Oberegg wurde das eidgenössische Grundbuch bereits eingeführt. Derzeit laufen die Bereinigungsarbeiten im Bezirk Appenzell und im Anschluss werden die Bezirke Rüte und Schwende bereinigt.

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Fachbereich Grundbuchbereinigung Telefon +41 71 788 94 36