Kurzarbeitsentschädigung trägt zur Liquidität der Unternehmen bei

17.03.2021
Kurzarbeitsentschädigung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen und wirkt grösseren Entlassungen entgegen. Wiederholte Gesetzesänderungen erschweren den Vollzug zunehmend und führen zu administrativem Aufwand für die Betriebe und die Vollzugsstellen.

Aktueller Stand der Kurzarbeit im Kanton Appenzell I.Rh. 

Kurzarbeitsentschädigung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen und wirkt grösseren Entlassungen entgegen. Wiederholte Gesetzesänderungen erschweren den Vollzug zunehmend und führen zu administrativem Aufwand für die Betriebe und die Vollzugsstellen.

Von Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 bis Mitte März 2021 haben rund 410 Innerrhoder Betriebe Kurzarbeit beantragt. In dieser Zeit hat das Arbeitsamt Appenzell I.Rh. 710 Bewilligungen zur Kurzarbeit erteilt. Eingehende Gesuche um Verlängerung oder Neuerteilung von Kurzarbeit bearbeitet das Arbeitsamt tagesaktuell. Bis und mit Januar 2021 zahlte die Arbeitslosenkasse Appenzell I.Rh. den Innerrhoder Betrieben Kurzarbeitsentschädigungen in Höhe von Fr. 12.2 Mio. aus. Damit leistet die Kurzarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen für Lohnzahlungen an die erwerbsfähige Bevölkerung und wirkt grösseren Entlassungen entgegen.

Verzögerte Auszahlung

Sowohl das Verfahren zur Bewilligung als auch zur Auszahlung von Kurzarbeit werden zunehmend anspruchsvoll und verursachen für die Betriebe und die Vollzugsbehörden administrativen Mehraufwand. Dies kann bei der Auszahlung von Kurzarbeit zu Verzögerungen führen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Arbeitslosenkasse Appenzell I.Rh. beträgt zurzeit rund drei Wochen. Ursache für die im Vergleich zum Frühjahr 2020 längere Verfahrensdauer sind wiederholte Anpassungen der Anspruchsvoraussetzungen, die von Bundesrat und Parlament oftmals rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Als Folge davon muss die Arbeitslosenkasse bereits getätigte Auszahlungen mehrmals anpassen und korrigieren. Während im Frühjahr 2020 der Fokus auf einer möglichst schnellen Auszahlung lag, verlangt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO seit Herbst 2020 in seinen Weisungen an die Vollzugsstelen vertiefte Abklärungen.

Rückwirkende Bewilligung

National- und Ständerat beraten zurzeit eine weitere Gesetzesänderung im Bereich Kurzarbeit bezüglich Voranmeldefrist und Bewilligungsdauer, die rückwirkend in Kraft treten soll. Im Wesentlichen sollen Betriebe, die seit dem 22. Dezember 2020 (Gastronomie) und 18. Januar 2021 (Detailhandel) von einer Betriebsschliessung betroffen sind und im Schliessungszeitpunkt nicht über eine Kurzarbeitsbewilligung verfügten, ein Gesuch um rückwirkende Bewilligung stellen können. Betroffene Betriebe können bis 30. April 2021 ein Gesuch an das Arbeitsamt Appenzell I.Rh. stellen. Die aktuellen Informationen und Formulare sind ab 20. März 2021 auf www.arbeit.swiss abrufbar.

Mitteilung im Wortlaut