Gut besuchtes Referat über das Erben und Vererben

07.05.2024
An der vom Volkswirtschaftsdepartement organisierten Veranstaltung im Rahmen von «VD uf de Gass» wurde die gesetzliche Erbfolge aufgezeigt und erklärt, wie mit einem Testament, Erb-vertrag, Erbverzicht oder Erbvorbezug der eigene Nachlass individuell und vorzeitig geplant werden kann - auch in jungen Jahren.
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Die vielen Interessierten lauschen gespannt den Ausführungen von Corina Omlin-Schmid, Leiterin Fachbereich Erbschaft.

An der vom Volkswirtschaftsdepartement organisierten Veranstaltung im Rahmen von «VD uf de Gass» wurde die gesetzliche Erbfolge aufgezeigt und erklärt, wie mit einem Testament, Erbvertrag, Erbverzicht oder Erbvorbezug der eigene Nachlass individuell und vorzeitig geplant werden kann - auch in jungen Jahren.

Markus Walt, der Leiter des Amts für Wirtschaft, begrüsste knapp 100 Interessierte im Refektorium des Klosters Maria der Engel und führte mit spannenden Zahlen in das Thema Erben und Vererben ein: So wollen etwa 91% der Erbenden und Erblasserinnen und Erblasser Streitigkeiten vermeiden, aber erst 14% nutzen die Möglichkeiten des neuen Erbrechts. Das auf die Begrüssung folgende Referat von Corina Omlin-Schmid, Leiterin Fachbereich Erbschaft, informierte über die Stolpersteine bei Erbschaftsangelegenheiten, und gab nützliche Tipps, um die häufigsten Versäumnisse frühzeitig zu verhindern. Die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Fallbeispiele zu besprechen, wurde rege genutzt.

Patchwork-Familie, Schulden und komplexe Erbfälle

Ein Zuhörer interessierte sich für den Fall einer Patchwork-Familie, bei dem beide Partner eigene Kinder mit in die Beziehung bringen. Der Verzicht der Kinder auf den Erbanspruch, damit die Partner als Alleinerben eingesetzt werden können, kann da eine Lösung sein. Für den Zweitversterbensfall muss man die Kinder der Partnerin oder des Partners als Erben einsetzen und nicht vergessen, die Erbschaftssteuern zu berücksichtigen. Eine andere Frage betraf die Möglichkeit von Enterbung aufgrund von Zinsschulden innerhalb der Familie: Da solche Schulden strafrechtlich nicht relevant sind und nach dem ZGB nicht zu den familiären Pflichten zählen, gelten sie nicht als Enterbungsgrund. Ganz allgemein empfahl Corina Omlin-Schmid eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker einzusetzen. Gerade bei Erbschaften, die mehrere Erben betreffen und in deren Nachlass Liegenschaften vorhanden sind, ist es sehr schwierig und zeitaufwendig, mitunter unmöglich, sich einstimmig auf eine Verteilung zu einigen. Durch den Einsatz einer Willensvollstreckerin oder eines Willensvollstreckers können Personen, die vererben, solche Situationen durch individuelle und vorzeitige Planung für ihre Erben entschärfen.

Am anschliessenden Apéro wurde weiter diskutiert und die eine oder andere Erkenntnis über die Organisation des Erbens ausgetauscht. Die Referentin und der Leiter des Amts für Wirtschaft sowie der Hauptorganisator, Ralf Menet, freuten sich an der regen Teilnahme an diesem Referat der Vortragsreihe «VD uf de Gass» und am grossen Interesse an den rechtlichen Möglichkeiten eines so wichtigen Themas.

Was ist VD uf de Gass?

Die Veranstaltungsreihe «VD uf de Gass» bietet eine Plattform zum Austausch von Privatpersonen sowie Unternehmerinnen und Unternehmern mit dem Volkswirtschaftsdepartement des Kanton Appenzell I.Rh.

Das Ziel der Veranstaltungen ist die Bereitstellung von Informationen und Kontakten zu volkswirtschaftlich relevanten Themen von Seiten der Verwaltung sowie der langfristige Wissensaufbau zu spezifischen Themen in der Öffentlichkeit.