Stimmrechtsbeschwerde gegen Entscheid der Bezirksgemeinde Schlatt-Haslen

16.05.2017
Bei der Standeskommission ist eine Stimmrechtsbeschwerde gegen einen Entscheid der Bezirksgemeinde Schlatt-Haslen eingegangen.

An der Bezirksgemeindeversammlung Schlatt-Haslen vom 7. Mai 2017 wurde unter dem Traktandum 4 der Antrag, an die Aufwendungen für den Unterhalt und Sanierungen der Schiessanlage Schiessegg, Vorderhaslen, sei den Bezirksschützen Schlatt-Haslen durch den Bezirk maximal 10% der anfallenden Kosten zu vergüten, angenommen. Gegen diesen Beschluss ist inzwischen bei der Standeskommission Stimmrechtsbeschwerde erhoben worden.