Rückzug der Initiative Pro Windenergie

15.02.2021
Die am 28. Mai 2019 eingereichte Initiative Pro Windenergie wurde von den Initiantinnen und Initianten am 15. Februar 2021 zurückgezogen. Über die Initiative findet damit keine Volksabstimmung statt. Hingegen werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Frühjahr über den Gegenvorschlag zur Initiative entscheiden können.

Die am 28. Mai 2019 eingereichte Initiative Pro Windenergie wurde von den Initiantinnen und Initianten am 15. Februar 2021 zurückgezogen. Über die Initiative findet damit keine Volksabstimmung statt. Hingegen werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Frühjahr über den Gegenvorschlag zur Initiative entscheiden können.

Der Grosse Rat hat die Initiative an seiner Session vom 2. Dezember 2019 in erster Lesung diskutiert. Er erteilte der Standeskommission den Auftrag für die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Dieser wurde als Revision des Energiegesetzes ausgearbeitet und nimmt die wichtigsten Punkte der Initiative auf. Gemäss Gegenvorschlag soll der Grosse Rat für den Richtplanentscheid über den Windkraftstandort Honegg zuständig sein. Am 8. Februar 2021 hat der Grosse Rat den Gegenvorschlag verabschiedet. Gleichzeitig hat er die Initiative Pro Windenergie zur Ablehnung empfohlen.

Mit Schreiben vom 15. Februar 2021 teilen die Initiantinnen und Initianten mit, dass sie die Initiative Pro Windenergie zurückziehen. Dieser Rückzug ist innert der gemäss Art. 9 der Verordnung über das Initiativverfahren festgelegten Frist von sieben Tagen nach dem grossrätlichen Entscheid über die Initiative, den Gegenvorschlag und die Geschäftsordnung der Landsgemeinde erfolgt.

Mitteilung im Wortlaut