Mehr Home-Office in der kantonalen Verwaltung

15.01.2021
Am Mittwoch hat der Bundesrat eine Home-Office-Pflicht beschlossen. Diese Pflicht gilt auch für die kantonale Verwaltung. Die Vorgabe wird so umgesetzt, dass das Home-Office verstärkt wird, gleichzeitig aber die Schalter der Verwaltung offen bleiben. Das nötige Personal zur Sicherung des Grundangebots an öffentlichen Diensten ist nach wie vor in den Büros erreichbar.

Am Mittwoch hat der Bundesrat eine Home-Office-Pflicht beschlossen. Diese Pflicht gilt auch für die kantonale Verwaltung. Die Vorgabe wird so umgesetzt, dass das Home-Office verstärkt wird, gleichzeitig aber die Schalter der Verwaltung offen bleiben. Das nötige Personal zur Sicherung des Grundangebots an öffentlichen Diensten ist nach wie vor in den Büros erreichbar.

Am 13. Januar 2021 hat der Bundesrat unter anderem beschlossen, dass die Arbeitgeber ab dem 18. Januar 2021 dafür sorgen müssen, dass Mitarbeitende ihre Arbeit von zu Hause aus erfüllen können, soweit dies aufgrund der Art der Tätigkeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Diese Verpflichtung trifft auch die kantonale Verwaltung. Der schon heute beträchtliche Anteil an Mitarbeitenden, die im Home-Office arbeiten, wird daher noch zunehmen.

Gleichzeitig ist es aber nach wie vor wichtig, dass die kantonale Verwaltung ihren öffentlichen Auftrag auch in diesen anforderungsreichen Zeiten erfüllen kann. Daher werden die Schalter und Ämter der kantonalen Verwaltung weiterhin erreichbar sein. Die Türen der Verwaltung bleiben offen. Der Bestand an Mitarbeitenden, die vor Ort arbeiten, wird aber mit der zunehmenden Anordnung von Home-Office nochmals sinken.

Damit sichergestellt werden kann, dass bei Besuchen auf der Verwaltung die gewünschte Fachperson zur Verfügung steht, wird die Bevölkerung eindringlich gebeten, solche Besuche vorab telefonisch oder per Mail anzumelden.

Mitteilung im Wortlaut