Appenzell I.Rh. führt den ÖREB-Kataster ein

08.07.2020
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ist das offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Der Kanton Appenzell I.Rh. hat diese Verbundaufgabe zwischen Kanton und Bund 2016 in Angriff genommen. Nach mehrjähriger Arbeit wird das Portal nun freigegeben. Damit erhalten der Kanton und die Bezirke sowie die Öffentlichkeit Zugang zu verlässlichen Eigentumsbeschränkungen der Grundstücke.
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Auszug aus dem ÖREB-Portal des Kantons Appenzell I.Rh. unter oereb.ai.ch

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ist das offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Der Kanton Appenzell I.Rh. hat diese Verbundaufgabe zwischen Kanton und Bund 2016 in Angriff genommen. Nach mehrjähriger Arbeit wird das Portal nun freigegeben. Damit erhalten der Kanton und die Bezirke sowie die Öffentlichkeit Zugang zu verlässlichen Eigentumsbeschränkungen der Grundstücke.

Während mehr als zwei Jahren hat sich das Vermessungsamt intensiv mit der Realisierung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, kurz ÖREB-Kataster, für Innerrhoden befasst. Ein erheblicher Aufwand musste für die Datenbeschaffung der Rechtsdokumente und Bearbeitung der geografischen Daten betrieben werden. Das Vermessungsamt wurde bei der Umsetzung von verschiedenen Ingenieurbüros und Softwarefirmen unterstützt.

Grundlagen mussten geschaffen werden
Die Öffentlichkeit hat Geodaten bis anhin als Inhalt des Geoportals wahrgenommen, welches Informationen zu verschiedensten Themen öffentlich bereitstellt. Viele dieser Daten haben einen Bezug zur amtlichen Vermessung. Der Inhalt des Geoportals basiert jedoch nicht auf Zeichnungen, sondern auf Datenbanken. Dies erschliesst sich der Benutzerin oder dem Benutzer nicht zwingend, da üblicherweise Planausschnitte erstellt und ausgedruckt werden. Eine umfangreiche Analyse der Daten in Bezug auf Qualität und Nachvollziehbarkeit hat sehr unterschiedliche Bestände aufgezeigt. Um den heutigen Anforderungen an Geodaten gerecht zu werden, wurden kantonale Geodatenmodelle definiert und die sehr heterogenen Daten in diese Modelle überführt.

Rechtsdokumente sind ein Grundpfeiler
Privat-rechtliche Eigentumsbeschränkungen sind im Grundbuch eingetragen. Auch öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen sind rechtlich verbindlich und basieren auf Entscheiden der Standeskommission oder Weisungen der Ämter. Damit diese rechtssicher im ÖREB-Auszug dargestellt werden können, ist neben dem Entscheid auch ein unterschriebener Plan gefordert. Alle diese Beschränkungen haben zudem eine gesetzliche Grundlage. Für die Öffentlichkeit ist nicht immer klar, welche der Gesetze aus der kantonalen Gesetzessammlung eine Rechtswirkung entfalten. Hier bietet der ÖREB-Auszug einen direkten Zugriff auf die relevanten Dokumente. Die Hauptarbeit bei der Erstellung des ÖREB-Katasters entfiel auf die Beschaffung und Erfassung der aktuell gültigen Rechtsdokumente. Auf dieser Basis wurden die nötigen geografischen Grundlagen geschaffen und mit den geforderten Attributen angereichert. Bei diesen Arbeiten wurde das Vermessungsamt von verschiedenen externen Ingenieurbüros begleitet.

Nachführungsprozesse sicher gestalten
Viele der Inhalte des ÖREB-Katasters werden über die föderalen Stufen von Kanton und Bezirk erlassen. Die Prozesse sind entsprechend heterogen. Bei der Umsetzung wurde darauf geachtet, dass die Nachführungsprozesse transparent und klar sind sowie die Auswirkungen auf die bestehenden Wege der Entscheidungsfindung möglichst gering bleiben. Ein Organisationshandbuch mit Prozessbeschrieben hilft beim Verstehen der Mechanismen und ist über die Homepage des Vermessungsamts unter geo.ai.ch öffentlich zugänglich. Die ÖREB-Daten werden medienbruchfrei nachgeführt und verfügen über eine Historisierung. Die Umsetzung des ÖREB-Portals wurde schlussendlich durch die swisstopo abgenommen, da der Bund sich bei der Umsetzung und dem Betrieb mit namhaften finanziellen Mitteln beteiligt.

Was kann das ÖREB-Portal
Ziel des ÖREB-Portals (oereb.ai.ch) ist ein einfacher, öffentlicher Zugang zu den Daten des ÖREB-Katasters. Der Auszug orientiert sich immer an einer Liegenschaft oder einem Baurecht. Da das ÖREB-Portal vom gleichen Anbieter wie dem Geoportal umgesetzt wurde, ist das Erscheinungsbild vertraut und grundlegende, identische Funktionen vereinfachen die Nutzung. Der thematische Inhalt ist durch die Bundesvorgaben definiert und die Themen können mit Hilfe der Themenliste auf der linken Seite sichtbar gemacht werden. Das zentrale Suchfeld ermöglicht das Finden einer Liegenschaft oder einem Baurecht in bekannter Form. Der Informationsdialog mit dem dynamischen Auszug zeigt anders als im Geoportal nicht die Attribute, sondern einen thematischen Zusammenzug der Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen der gewählten Liegenschaft oder des Baurechts. Ein statischer Auszug kann bei Bedarf als PDF generiert werden. Dessen Erscheinungsbild ist gesamtschweizerisch identisch und kann beispielsweise zur Information zusätzlich einem Baugesuch mitgegeben werden.

Wie geht es weiter
Beim Aufbau des ÖREB-Katasters wurden in der ersten Phase 2016-2020 auf Bundesebene die 17 wichtigsten Eigentumsbeschränkungen aus acht Bereichen in den Kataster aufgenommen. Zusätzlich wurden spezifische Themen des Kantons Appenzell I.Rh. als kantonale Erweiterungen integriert. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Vermessungsamts unter geo.ai.ch. In der nächsten Phase werden fünf weitere Eigentumsbeschränkungen in den Kataster aufgenommen, was den Nutzen des Portals weiter erhöht. Die nächste Phase des ÖREB-Katasters für die Jahre 2020-2023 wurde durch die Standeskommission in Form einer Programmvereinbarung mit dem Bund beschlossen. Das Vermessungsamt ist daran, weitere Grundlagedaten zu schaffen, um beispielsweise die Baulinien der Strassen durch die Umsetzung eines Verkehrskatasters zu integrieren. Um den Bekanntheitsgrad des ÖREB-Katasters weiter zu erhöhen, sind weitere Marketingmassnahmen der Kantone zusammen mit dem Bund geplant.

Mitteilung im Wortlaut