Landesschulkommission

(Wahlbehörde Grosser Rat)

Zuständigkeit
Die Landesschulkommission übt alle ihr durch Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben aus, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind. Sie ist hauptsächlich zuständig für:
  • die Zusprache der nicht dem Grossen Rat oder der Standeskommission vorbehaltenen Subventionen und Beiträge
  • die Stellungnahme zu den Beitragsgesuchen, die in die Zuständigkeit einer übergeordneten Behörde fallen.
  • die Genehmigung von Schulreglementen der Schulgemeinden
  • die Regelung der Maturitätsprüfungen am Gymnasium Appenzell und die Wahl der Maturitätskommission
  • die Festsetzung der Lehrpläne und Stundentafeln
  • die Regelung von Schulversuchen

Die Landesschulkommission ist Rekursinstanz für Verfügungen von Lehrkräften des Gymnasiums sowie für Verfügungen des Schulrates, der Aufnahme- sowie der Maturitätskommission betreffend Schulzeugnisse, Schulprüfungen, Übertrittsverfahren und Disziplinarmassnahmen

Termine Sitzungen 2023

Donnerstag, 26. Januar 2023
Donnerstag, 16. März 2023
Donnerstag, 27. April 2023
Donnerstag, 25. Mai 2023
Donnerstag, 15. Juni 2023
Mittwoch, 23. August 2023
Donnerstag, 21. September 2023
Donnerstag, 9. November 2023
Donnerstag, 21. Dezember 2023

Anträge zuhanden der Landesschulkommission werden bis 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung vom Departementssekretariat entgegengenommen.

Postadresse: Erziehungsdepartement, Sekretariat, Hauptgasse 51, 9050 Appenzell.

Roland Inauen

Präsident