Umgestaltung Parkierung Landsgemeindeplatz

26.04.2024
Aus Gründen der Sicherheit sollen auf dem südlichen Teil des Landsgemeindeplatzes, entlang der Hauptgasse, nur noch Fahrräder und Motorräder parkiert werden. Die Fahrbahn wird zugunsten eines gesonderten Fussgängerbereichs verengt.

Aus Gründen der Sicherheit sollen auf dem südlichen Teil des Landsgemeindeplatzes, entlang der Hauptgasse, nur noch Fahrräder und Motorräder parkiert werden. Die Fahrbahn wird zugunsten eines gesonderten Fussgängerbereichs verengt.

Der obere beziehungsweise südliche Bereich des Landsgemeindeplatzes zwischen Haus Nr. 39 (Schuhe und Sport am Landsgemeindeplatz) sowie Haus Nr. 37 (Hotel Appenzell) rechtsseitig und der Pfahlreihe linksseitig soll künftig in drei Streifen genutzt werden:
  • Rechts entsteht eine 4m breite Fahrbahn in Richtung Ost.
  • In der Mitte wird auf einem 4m breiten Streifen Platz geschaffen für zwei Veloparkplätze à zirka 16m2 und für rund 25m2 Motorradparkplätze. Dazwischen entsteht Platz zum Queren und für drei Sitzbänke.
  • Links, oberhalb der Pfahlreihe, bleibt ein 3m breiter Streifen den zu Fuss gehenden Personen vorbehalten.

Mit dem Wegfall der Parkplatzreihe wird der südliche Teil des Landsgemeindeplatzes übersichtlicher. Der neue Streifen für die zu Fuss gehenden Personen, parallel zur Fahrbahn und durch Velo- und Motorradparkplätze sowie Sitzbänke klar abgegrenzt, schafft Klarheit und Sicherheit. Zudem fallen die riskanten Parkier-, Ausfahr- und Wendemanöver und damit häufige kritische Situationen zwischen Autos, Langsamverkehr und auch Mobiliar vor den Gebäuden weg. Die Verengung der bisher rund 6m breiten Fahrbahn auf 4m wirkt sich ebenfalls positiv auf die Verkehrssicherheit aus.

Das Entwicklungskonzept Dorfkern Appenzell formuliert als Entwicklungsvorstellung unter anderem: «Der Landsgemeindeplatz ist langfristig verkehrsfrei. Die entfallene Parkierung wird in fussläufiger Distanz kompensiert». Dieses Ziel kann nur schrittwiese erreicht werden. Mit der Erneuerung des Zielplatzes durch den Bezirk Appenzell wurden dort 28 zusätzliche öffentliche Parkplätze geschaffen, 24 auf dem erweiterten Zielplatz und vier weitere an der nördlichen Seitenstrasse. Zusätzlich beanspruchen die Gäste des Romantikhotels Säntis dank der neu geschaffenen Tiefgarage rund 10 bis 20 öffentliche Parkplätze nicht mehr. Damit sind heute auf dem Zielparkplatz 34 bis 48 Parkfelder mehr verfügbar als noch vor zwei Jahren.

Im südlichen Teil des Landsgemeindeplatzes werden neun blaue Parkfelder und ein Gehbehindertenparkfeld aufgehoben. Letzteres wird westlich des Gebäudes Hauptgasse 39 ersetzt. Nördlich der Pfahlreihe weichen Parkplätze für Motorräder zwei zusätzlichen blauen Parkfeldern. Netto gehen auf dem Landsgemeindeplatz also lediglich sieben Blaue-Zonen-Parkfelder verloren. Angesichts der auf dem Zielplatz neu geschaffenen Kapazitäten erscheint dies gerechtfertigt. An deren Stelle werden zusätzliche Velo- und Motorradparkplätze sowie Sitzgelegenheiten und eine sichere Fussgängerführung geschaffen.

Das Entwicklungskonzept Dorfkern führt weiter aus: «Die Gestaltung des Landsgemeinde-platzes und zusätzliche Angebote machen es einladend, die Hauptgasse auch in Richtung Rinkenbach zu erkunden». Mit der klar getrennten Verkehrsführung für die zu Fuss gehenden Personen und den rollenden Verkehr wird die Querung des Landsgemeindeplatzes attraktiver. Damit wird dieser Entwicklungsvorstellung nachgekommen.

Mit der Umgestaltung der Parkierung wird auch die Vortrittsregelung auf dem Verkehrsknoten Hauptgasse / Kronengarten angepasst. Bisher müssen Fahrzeuglenkende vom Kronengarten her den Fahrzeugen auf der Hauptgasse den Vortritt gewähren. Neu gilt dort auch der in Tempo-30-Zonen übliche gesetzliche Rechtsvortritt, welcher durch die besondere Markierung verdeutlicht wird.

Im Bereich westlich des Gebäudes Hauptgasse 39 sind bisher zwei längs angeordnete Blaue-Zone-Parkfelder markiert. Diese Parkfelder werden neu rechtwinklig zur Gebäudefront positioniert. Im gleichen Bereich wird der Ersatz für das auf dem nahen Landsgemeindeplatz aufgehobene Parkfeld für Gehbehinderte angeordnet.

All diese Anpassungen und Umgestaltungen erfordern Verkehrsanordnungen durch den Landesfähnrich. Die erforderliche Veröffentlichung samt Rechtsmittelbelehrung erfolgt im amtlichen Publikationsorgan, dem Appenzeller Volksfreund, am Samstag, 27. April 2024.

Eine Übersicht der neuen Situation in Form einer Präsentation, das Inserat und Pläne finden sich auf der Webseite unter www.ai.ch/umgestaltung-landsgemeindeplatz.

Mitteilung im Wortlaut