Begegnungszone Dorf Appenzell

02.07.2025
Im Dorf Appenzell wird neu eine Begegnungszone um die bereits bestehende Fussgängerzone angeordnet. Das ist ein grosser Schritt in der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Dorfkern Appenzell.
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Verkehrssignal Begegnungszone

Im Dorf Appenzell wird neu eine Begegnungszone um die bereits bestehende Fussgängerzone angeordnet. Das ist ein grosser Schritt in der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Dorfkern Appenzell.

Das Entwicklungskonzept Dorfkern Appenzell vom November 2022 formuliert in den Entwicklungsvorstellungen 2037 unter anderem: «Das Dorf ist mehr als nur die Hauptgasse. Durch eine qualitätsvolle Aussenraumgestaltung entwickeln weitere Dorfgassen, wie die Engelgasse oder die Marktgasse, ihren eigenen Charme und ergänzen die Angebote in der Hauptgasse. Voraussetzung dazu ist eine Reduktion der Verkehrsbelastung und ein möglichst konfliktfreies Nebeneinander von Velo- und Fussverkehr. Verschiedene Plätze wie der Postplatz oder der Kronengarten laden zum Verweilen ein. Sie sind je nach räumlichen Gegebenheiten unterschiedlich gestaltet, bieten aber alle mit einer ortsangepassten Möblierung die Möglichkeit zum Innehalten. Wo möglich, hält auch mehr Grün im Dorf Einzug».

Ausgehend davon haben das Bau- und Umweltdepartement und das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement konzeptionelle Überlegungen zu einer Begegnungszone im Dorfkern Appenzell angestellt. Mit einer solchen kann ein grosser Schritt in Richtung der genannten Entwicklungsvorstellungen gemacht werden.

Signalisation der Begegnungszone

Durch die Signalisation «Begegnungszone» wird den motorisierten Verkehrsteilnehmenden angezeigt, dass in diesem Bereich die Verkehrsfläche den Fussgängerinnen und Fussgängern zum Einkaufen und Flanieren oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt wird. Sie müssen eine erhöhte Aufmerksamkeit und damit gleichzeitig eine gesteigerte Reaktionsbereitschaft permanent aufrechterhalten, was eine besonders vorsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise erfordert.

Den Verkehrsteilnehmenden werden der besondere Charakter der Strassen und die damit verbundenen möglichen Gefahrenquellen signalisiert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20km/h und die Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die ganze Verkehrsfläche benutzen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt, dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Erhöhung der Verkehrssicherheit

In ihrem technischen Bericht «Begegnungszone Dorf Appenzell, Verkehrsgutachten vom 14. April 2025» bewertet die Wälli AG Ingenieure die zu schaffende Begegnungszone als zweck- und verhältnismässig. Sie kommt zum Schluss, dass die Einführung einer Begegnungszone die Verkehrssicherheit verbessert. Es werden Schwachstellen entschärft, welche sonst nur mit unverhältnismässigen Massnahmen behoben werden können. Weiter werden die Fussgängerinnen und Fussgänger als schwächste Nutzergruppe besser geschützt.

Der Bericht der Wälli AG Ingenieure schlägt eine Begegnungszone vor, welche die Sektoren Marktgasse - Landsgemeindeplatz - Kronengarten - Engelgasse und Bahnhof - Postplatz - Gerbestrasse - Adlerplatz umfasst. Sie überlagert den Perimeter der temporären Durchfahrtsbeschränkung beim Schmäuslemarkt.

Umgestaltung in Absprache mit Bezirksrat

In Absprache mit dem Bezirk Appenzell als Strasseneigentümer ordnet Landesfähnrich Jakob Signer die Begegnungszone im Dorfzentrum von Appenzell an. Die Signalisation wird umgesetzt, sobald die Verkehrsanordnung rechtskräftig ist. Im Endausbau wird die Begegnungszone mit baulichen Massnahmen ausgestattet. So werden beispielsweise Trottoirs zurückgebaut und Eingangstore gestaltet. Solche baulichen Massnahmen werden jedoch nicht gleichzeitig mit der Signalisation umgesetzt, sondern erst später mit der ohnehin fälligen Sanierung eines Platzes oder eines Strassenabschnitts. Auf diese Weise können die erheblichen Kosten auf die nächsten Jahre budgetiert und verteilt werden.

Landesfähnrich Jakob Signer und der Bezirksrat Appenzell sind überzeugt, dass dies ein grosser und wichtiger Schritt in Richtung der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Dorfkern Appenzell ist und dass die Besucherinnen und Besucher im Dorfkern mehr Freiraum zum Flanieren und Einkaufen in den lokalen Geschäften erhalten.

Das Verkehrsgutachten der Wälli AG Ingenieure, der Signalisationsplan und eine Darstellung des Verkehrsregimes finden sich unter www.ai.ch/dorfkern.

Mitteilung im Wortlaut