Amt für Jagd und Fischerei
Soweit weder Bundesrecht noch kantonales Recht ein anderes Organ für zuständig erklären, vollzieht das Amt für Jagd und Fischerei die Vorschriften über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie den Vollzug der Vorschriften über die Fischerei. Die Zuständigkeitsbereiche des Amts für Jagd und Fischerei werden in den kantonalen Verordnungen über die Jagd und über die Fischerei geregelt.
Der Pikettdienst steht für Notfälle in Appenzell I.Rh. im Zusammenhang mit wildlebenden Säugetieren, Vögeln und Fischen zur Verfügung.