Breitbanderschliessung
Im Frühjahr 2021 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Appenzell I.Rh. und der Feuerschaugemeinde Appenzell je einem Beitrag von Fr. 2 Mio. für den Ausbau der Breitbanderschliessung zugestimmt. Ende Juni 2022 haben der Kanton Appenzell I.Rh., die Feuerschaugemeinde Appenzell sowie die Elektra Oberegg den Umsetzungsvertrag mit Swisscom unterschrieben.
Das Projekt Breitbanderschliessung Appenzell I.Rh. sieht vor, dass Wohnungen und Geschäfte innerhalb der Swisscom-Ausbaugebiete – diese entsprechen grösstenteils dem Baugebiet – bis spätestens 2029 über Bandbreiten von 10’000Mbps verfügen. Ausserhalb der Swisscom-Ausbaugebiete sollen bis Ende 2028 rund 80% der ganzjährig bewohnten Liegenschaften mit einer Mindestbandbreite von 80Mbps versorgt werden. Zusätzlich soll die Mobilfunkabdeckung im Kanton Appenzell I.Rh. durch weitere Antennenstandorte verbessert werden.
Die Arbeiten haben 2023 begonnen. Die Bevölkerung und Unternehmen konnten ab Juni 2024 erste neue Anschlüsse nutzen. Per Ende März 2025 waren 55% der Anschlüsse des Kantons Appenzell I.Rh. mit Glasfaser ausgebaut. Damit hatte Appenzell I.Rh. aufgeholt und den schweizweiten Durchschnitt des Swisscom Netzausbaus mit Glasfaser von 53% erreicht und bereits leicht übertroffen.
Einbau von Glasfaser in zwei Phasen
Die Erschliessung mit Glasfaser erfolgt in zwei Phasen: einer Bautätigkeit ausserhalb und eine Bautätigkeit innerhalb der Gebäude. In der ersten Phase wird die Glasfaser in den Keller geführt, in der zweiten Phase erfolgt die Verkabelung im Haus und die Installation der Glasfasersteckdose (OTO).
Die Installationen innerhalb der Gebäude läuft in folgenden vier Schritten ab: Anschreiben der Eigentümerschaft inklusive Erschliessungsvertrag, Besichtigung vor Ort, Informationsschreiben zum weiteren Vorgehen und Elektroinstallation.
Kostenlose Erschliessung
Die Erschliessung von Gebäuden mit Glasfasern ist für die Eigentümerschaft grundsätzlich kostenlos. Voraussetzung bildet eine nachzugsfähige Rohrinfrastruktur. Falls eine solche nicht vorhanden ist, können zusätzliche Kosten anfallen. Eine Glasfasersteckdose wird am zentralen Verteilpunkt installiert. Bei einer späteren Abonnement-Bestellung bei einem frei auswählbaren Anbieter kann der gelieferte Router dann direkt an die Steckdose angeschlossen werden.
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Glasfasersteckdose erst dann kostenlos eingebaut, wenn die Endkundin oder der Endkunde einen Dienst bei einem Anbieter bestellt hat. Eine Vernetzung mit Glasfaseranschlüssen innerhalb der Wohnung, inklusive entsprechender Kosten für Geräte, liegt in der Verantwortung der Eigentümerschaft.
Es besteht keine Anschlussverpflichtung. Jedoch ist eine Nacherschliessung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich und mit Kosten verbunden.
Freileitungen
Die Erschliessung durch Glasfaser erfolgt primär auf Basis des bestehenden Swisscom Netzes. Wo Liegenschaften durch Freileitungen erschlossen sind, wird die Glasfaser in der Regel auch über die bestehenden Freileitungen geführt.
Freie Wahl der Anbieterin oder des Anbieters
Swisscom ist beim Ausbau von Glasfasertechnologien im Kanton Appenzell I.Rh. federführend, dennoch kann die Bevölkerung frei zwischen verschiedenen Anbietenden wählen. So bieten beispielsweise Salt, Sunrise, Swisscom, Wingo und viele mehr ihre Produkte auf dem Swisscom Netz an.
Neuigkeiten zum Projektstand
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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MM Fortschritt im Projekt Breitbanderschliessung.pdf | 13.08.2025 | |
MM Schnellere Breitbanderschliessung im Bezirk Gonten.pdf | 06.12.2024 | |
MM Ab Frühjahr 2024 höhere Internetleistung.pdf | 22.12.2023 | |
MM Start der ersten Projekte zur Breitbanderschliessung.pdf | 31.03.2023 | |
MM Schnellere Breitbanderschliessung bei erhoehtem Bedarf.pdf | 18.10.2022 | |
MM Schnelles Internet für Innerrhoden.pdf | 01.07.2022 | |
MM Verzögerung bei der Erschliessung mit schnellem Internet.pdf | 12.11.2021 | |
Abstimmungsmandat Breitband Landsgemeinde 2021.pdf | 09.05.2021 |