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01.07.2022
Am 9. Mai 2021 befürworteten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Appenzell I.Rh. mit 81.8% einen Beitrag von Fr. 2 Mio. für den Ausbau der Breitbanderschliessung. Infolge vorsorglicher Massnahmen im Rahmen einer eröffneten Untersuchung durch die Schweizerische Wettbewerbskommission verzögerte sich das Ausbauprojekt für längere Zeit. Dank Gesprächen über Alternativen wird das Vorhaben nun realisiert. Der Kanton Appenzell I.Rh., die Feuerschaugemeinde Appenzell sowie die Elektra Oberegg haben den Umsetzungsvertrag mit der Swisscom unterschrieben.
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Vertragsunterzeichnung mit (v.l.n.r.) Heinz Sonderegger, Aktuar Elektra Oberegg; Felix Eisen-hut, Präsident Elektra Oberegg; Markus Walt, Leiter Amt für Wirtschaft; Landammann Roland Dähler, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement; Fredy Brunner, externer Projektleiter; Sven Guyer, Projektleiter Swisscom; Hanspeter Koller, Sekretär Feuerschaugemeinde Appenzell; Reto Camenisch, Präsident Feuerschaugemeinde Appenzell

Am 9. Mai 2021 befürworteten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Appenzell I.Rh. mit 81.8% einen Beitrag von Fr. 2 Mio. für den Ausbau der Breitbanderschliessung. Infolge vorsorglicher Massnahmen im Rahmen einer eröffneten Untersuchung durch die Schweizerische Wettbewerbskommission verzögerte sich das Ausbauprojekt für längere Zeit. Dank Gesprächen über Alternativen wird das Vorhaben nun realisiert. Der Kanton Appenzell I.Rh., die Feuerschaugemeinde Appenzell sowie die Elektra Oberegg haben den Umsetzungsvertrag mit der Swisscom unterschrieben.

Das Projekt Breitbanderschliessung Appenzell I.Rh. sah ursprünglich vor, dass Wohnungen und Geschäfte innerhalb der Swisscom-Ausbaugebiete (entspricht grösstenteils dem Baugebiet) bis Ende 2022 über Bandbreiten zwischen 80Mbps bis 600Mbps und bis spätestens 2029 über Bandbreiten von 10’000Mbps verfügen. Ausserhalb der Swisscom-Ausbaugebiete sollten bis Ende 2028 rund 80% der ganzjährig bewohnten Liegenschaften mit einer Mindestbandbreite von 80Mbps versorgt werden.

Wettbewerbskommission verfügt Massnahmen

Vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Untersuchung des Swisscom-Glasfaserausbaus durch die Wettbewerbskommission (Weko) im Dezember 2020 und ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hatten eine unklare Situation zum geplanten Glasfaserausbau innerhalb der Swisscom-Ausbaugebiete zur Folge. Dadurch war auch der Ausbau ausserhalb der Swisscom-Ausbaugebiete blockiert. Der Kanton und die beiden Energieversorgerinnen diskutierten daraufhin mit der Swisscom über das weitere Vorgehen und potenzielle andere Lösungen.

Realisierung der Breitbanderschliessung

Nach verschiedenen Diskussionen haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, dass die Swisscom bis Ende 2028 die Regionen ausserhalb des Ausbaugebiets mit Bandbreiten von mindestens 80Mbps und bis Ende 2029 die Gebiete innerhalb des Ausbaugebiets mit Bandbreiten von mindestens 10'000Mbps erschliesst – im Einklang mit den verfügten vorsorglichen Massnahmen der Weko und dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Trotz des allfälligen, technisch bedingten Mehraufwands wird der an der Landsgemeinde gesprochene Beitrag nicht überschritten.

Erhöhtes Engagement der Swisscom

Als Wermutstropfen bleibt, dass die Weko-Untersuchung in den ohnehin schlecht erschlossenen Randgebieten zu einer weiteren Verzögerung des Ausbaus führt. Dies zudem in Regionen, die bereits Ende 2022 flächendeckend mit Bandbreiten von 80Mbps bis 600Mbps hätten verfügbar gemacht werden können.

Landammann Roland Dähler zeigt sich sehr erfreut darüber, dass nach all den Widerständen der Durchbruch nun gelungen ist. Er weist speziell darauf hin, dass das Entgegenkommen der Swisscom nicht selbstverständlich ist. Das Risiko allfälliger, durch die unterschiedliche Netzarchitektur bedingter Mehrkosten wird vollumfänglich und allein von der Swisscom getragen.

Nach der Unterzeichnung der Verträge werden die weitere Planung des Rollouts und der zügige Ausbau des Netzes rasch angegangen.

Mobilfunk im Kanton Appenzell I.Rh.

Die Erschliessung mit Glasfaser ist im Kanton Appenzell I.Rh. aufgrund der Topologie des Appenzellerlands sehr herausfordernd. Sie ist sowohl technisch als auch kommerziell nicht in allen Gebieten und für alle Nutzenden gleich gut möglich oder sinnvoll. Neben der sogenannten terrestrischen Erschliessung – also der Erschliessung mittels unterirdischer Leitungen – spielt der Mobilfunk im Projekt Breitbanderschliessung Appenzell I.Rh. eine wesentliche Rolle.

Tatsache ist, dass der Kanton Appenzell I.Rh. auch bei der Mobilfunkerschliessung einen grossen Aufholbedarf hat. Er belegte noch 2020 den 26. und damit letzten Platz aller Kantone.

Im Grundsatz gilt: je besser der terrestrische Netzausbau gelingt, desto weniger Mobilfunk ist nötig. Das Ziel war und ist: «So viel Netzausbau wie möglich, so viel Mobilfunk wie nötig». Innerhalb des Projekts wurde deshalb ein Mobilfunkkonzept erarbeitet, welches eine verbesserte Mobilfunkerschliessung zum Ziel hat. Rund 20% der Anschlüsse ausserhalb des Swisscom-Ausbaugebiets werden deshalb mittels Mobilfunktechnologie erschlossen.

Mitteilung im Wortlaut