Lex Koller

Bewilligung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller).

Der Grundstückerwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland ist durch ein Bundesgesetz (SR 211.412.41) beschränkt. Für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks bedürfen Personen im Ausland einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. In Appenzell I.Rh. bearbeitet das Amt für Wirtschaft die Gesuche.

Dokumente Lex Koller

Dokumente Lex Koller
Typ Titel Dokumentdatum
Lex-Koller-Erklärung.pdf 19.12.2025
Merkblatt Hotelmässig bewirtschaftete Wohnungen.pdf 19.12.2025

Zuständige Stelle

Amt für Wirtschaft

Telefon +41 71 788 94 40