Lex Koller
Bewilligung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller).
Der Grundstückerwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland ist durch ein Bundesgesetz (SR 211.412.41) beschränkt. Für den Erwerb eines bewilligungspflichtigen Grundstücks bedürfen Personen im Ausland einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde. In Appenzell I.Rh. bearbeitet das Amt für Wirtschaft die Gesuche.
Dokumente Lex Koller
| Typ | Titel | Dokumentdatum |
|---|---|---|
| Lex-Koller-Erklärung.pdf | 19.12.2025 | |
| Merkblatt Hotelmässig bewirtschaftete Wohnungen.pdf | 19.12.2025 |