Sonderabfälle

Abfälle, welche eine Gefahr für die Umwelt oder den Menschen darstellen, werden als Sonderabfälle klassiert. Daher gehören sie nicht in die Kehrichtverbrennung, wie:

Umgang mit Sonderabfällen

  • Nie über Kehricht oder Kanalisation entsorgen.
  • Nie Sonderabfälle mischen (Auftreten von chemischen Reaktionen)
  • Lagerung:
    • getrennt und trocken
    • ausser Reichweite von Kindern
    • in der Originalverpackung oder in einem auslaufsicheren Behälter mit klarer Bezeichnung des Inhalts

Entsorgung

  • Haushalte: Ökohof
  • Gewerbe: Entsorgung über Spezialunternehmen

Verkehr mit Sonderabfällen

Betriebe, welche Sonderabfälle oder andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitscheinpflicht abgeben, benötigen eine VeVA-Nummer. Diese wird durch das Amt für Umwelt zugeteilt. Auch die Bewilligung von Abfall-Codes wird durch das Amt für Umwelt erteilt.