Gewässerraum

Basierend auf dem «Leitbild Fliessgewäser Schweiz» (BUWAL, BWG 2003) wurde 2011 das revidierte Gewässerschutzgesetz sowie die Gewässerschutzverordnung erlassen. Das Gewässerschutzgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone für die oberirdischen Gewässer den Gewässerraum festzulegen. Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Dazu wird entlang aller oberirdischer Gewässer ein Streifen Land definiert, der primär dem Gewässer vorbehalten ist. Dieser umfasst den Raumbedarf, der langfristig notwendig ist, um die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser sowie die Gewässernutzung (Naherholung, Wasserkraft etc.) zu gewährleisten. Wie gross der Gewässerraum ist, hängt von der Art und Grösse des Gewässers ab.

Erklärvideo - Wie wird der Gewässerraum festgelegt?

Erklärvideo - Welche Nutzungseinschränkungen und Anforderungen gelten im Gewässerraum?

Geoportal: Gewässerräume AI

Zuständige Stelle

Landesbauamt

Telefon +41 71 788 92 99