Instandstellungsarbeiten an der Zielstrasse

28.04.2023
Am Montag, 8. Mai 2023, startet das Landesbauamt mit den Bauarbeiten an der Zielstrasse im Abschnitt Blattenheimatstrasse – Landsgemeindeplatz. Grund dafür ist nebst des schlechten Zustands der Asphaltbeläge und der Strassenentwässerung auch die neue Überbauung an der Blattenheimatstrasse. Die Bauarbeiten dauern bis 7. Juni 2023. Der betroffene Abschnitt wird während den Instandsetzungsarbeiten für den Verkehr gesperrt. Während dieser Zeit wird die Zufahrt zum Landsgemeindeplatz und zur Marktgasse über die Hauptgasse gewährleistet.

Am Montag, 8. Mai 2023, startet das Landesbauamt mit den Bauarbeiten an der Zielstrasse im Abschnitt Blattenheimatstrasse – Landsgemeindeplatz. Grund dafür ist nebst des schlechten Zustands der Asphaltbeläge und der Strassenentwässerung auch die neue Überbauung an der Blattenheimatstrasse. Die Bauarbeiten dauern bis 7. Juni 2023. Der betroffene Abschnitt wird während den Instandsetzungsarbeiten für den Verkehr gesperrt. Während dieser Zeit wird die Zufahrt zum Landsgemeindeplatz und zur Marktgasse über die Hauptgasse gewährleistet.

Die Zielstrasse im Abschnitt Blattenheimatstrasse – Landsgemeindeplatz ist in einem baulich schlechten Zustand. Sie muss deshalb instandgesetzt werden. Die Instandstellung der Zielstrasse erfolgt koordiniert mit den Umgebungsarbeiten des Neubaus an der Blattenheimatstrasse 1a bis 1g. Gleichzeitig wird mit der Sanierung die bereits bewilligte Trottoirüberfahrt Blattenheimatstrasse-Zielstrasse realisiert. Damit wird neu ein sogenanntes Eingangstor gemäss Dorfentwicklungskonzept für die bestehende T30-Zone realisiert. Mit dieser Massnahme wird zudem die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht.

Während der Sperrung der Zielstrasse erfolgt die Zu- und Wegfahrt zum Landsgemeindeplatz respektive zur Markgasse sowie zum Schmäuslemarkt über die Hauptgasse auf Höhe des Einlenkers Kronengarten. Damit werden grössere Umleitungen vermieden und alle Verkehrsbeziehungen können während den Bauarbeiten aufrechterhalten werden. Aufgrund der Strassensperrung kann die Bauzeit auf vier Wochen reduziert werden. Der Fuss- und Veloverkehr wird während der Bauzeit ebenfalls umgeleitet.

Die Sanierungsarbeiten wurden im freihändigen Verfahren an die Koch AG für rund Fr. 200'000.-- vergeben. Die Bauführung wird durch die Süss und Partner AG wahrgenommen. Für das Bauvorhaben ist kein Landerwerb erforderlich.

Das Landesbauamt, die Bauleitung und die Bauunternehmung setzen alles daran, die Einschränkungen möglichst gering zu halten. Die betroffene Anwohnerschaft sowie die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten.

Mitteilung im Wortlaut