Betreibungsbegehren digital einreichen (mit qualifizerter elektronischer Signatur)

Der Betreibungsprozess erfolgt elektronisch. Dazu ist es erforderlich, dass mit dem Betreibungsbegehren die Erklärung für den elektronischen Betreibungsprozess mittels einer Qualifizierte elektronische Signatur (QES) unterzeichnet wird.

Dieser Prozess wird im Auftrag des Betreibungs- und Konkursamt von Collecta AG abgewickelt. Collecta AG ist vom Bund als Providerin für die Abwicklung von eSchKG Begehren zugelassen. 

Im anschliessenden Betreibungsverfahren erfolgt der Versand der Dokumente – Gläubigerausfertigung des Zahlungsbefehls, Pfändungsurkunde etc. - elektronisch mit abgesichertem Link zum Herunterladen, welcher via E-Mail zugestellt wird. Der Versand der Gebührenrechnung erfolgt per E-Mail. Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen.

Ein allfälliges Fortsetzungsbegehren kann ebenfalls elektronisch gestellt werden.