Polizist/in

Polizeiberuf

Uniform
Bild Legende:

Männer und Frauen absolvieren in allen Bereichen die gleiche Ausbildung. Je nach Bedarf werden die zukünftigen Polizistinnen und Polizisten bei der Mobilen Polizei, bei der Kriminalpolizei oder bei den Stabsdiensten eingesetzt. Daneben haben sie unter anderem Ordnungsdienst zu leisten und können je nach Eignung in Spezialgruppen eingeteilt werden.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und beginnt jeweils im Oktober. Im ersten Jahr werden die zukünftigen Polizistinnen und Polizisten an der Ostschweizer Polizeischule in Amriswil auf ihren Beruf vorbereitet. Im zweiten Jahr wird das theoretische Wissen im Polizeikorps von Appenzell Innerrhoden in einem Praktikum vertieft. Den Abschluss der Ausbildung bildet die Berufsprüfung „Polizistin/Polizist“ Ende des Praktikumsjahres.

Bevor Sie sich bewerben können, müssen Sie den Eignungstest erfolgreich bestehen. Der Eignungstest beinhaltet einen Intelligenz-Struktur-Test sowie den ostpol-Sporttest.

Anmeldung zum Eignungstest: www.werdepolizist.ch oder www.werdepolizistin.ch

Die Plätze für den Eignungstest sind beschränkt. Reservieren Sie sich den ganzen Tag. Sie werden persönlich eingeladen und erfahren dann die Einzelheiten. Die Zuteilung erfolgt nach Eingang der Anmeldungen. Die Gebühr für den Eignungstest beträgt Fr. 50.-- und muss am Tag des Eignungstests bar bezahlt werden. Zudem müssen Sie Ihre Identität mittels Identitätskarte oder Reisepass ausweisen.
Für den Sporttest bringen Sie bitte entsprechende Sportbekleidung mit. Sie haben nach dem Test die Möglichkeit zu duschen.

Eignungstest bestanden
In diesem Fall erhalten Sie von uns ein Zertifikat zugesandt, das zwei Jahre gültig bleibt. Damit können Sie sich bei uns oder bei einem anderen Polizeikorps des ostpol.ch bewerben.

Eignungstest zum Teil bestanden
Auch in diesem Fall erhalten Sie von uns ein Zertifikat. Damit können Sie sich bei uns oder bei einem anderen Polizeikorps des ostpol.ch erneut für einen Eignungstest anmelden. Sie müssen aber nur noch den nichtbestandenen Teil absolvieren.

Eignungstest nicht bestanden
Sollten Sie die Anforderungen nicht erfüllen, würden wir Ihnen dies umgehend mitteilen.

Wenn Sie den Eignungstest bestanden haben, freuen wir uns auf Ihre vollständige und termingerechte Bewerbung. Bitte verwenden Sie dazu das offizielle Formular auf dieser Seite.

Zulassungsbedingungen für eine Bewerbung

  • Gültiges Zertifikat über den bestandenen Eignungstest
  • Schweizerbürger- oder Doppelbürgerrecht
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Ausbildung
  • Einwandfreier Leumund
  • Führerschein Kat. B (auf Probe)
  • EDV Anwenderkenntnisse (Microsoft Office)
  • Gute Gesundheit, psychische und physische Belastbarkeit
  • SLRG Brevet Basis Pool (eh. Brevet I) muss bis Beginn Polizeischule im Oktober erlangt worden sein
  • Tastaturschreiben Minimalanforderungen: 140 Anschläge / Minute maximal 4 Fehler (siehe untenstehende Ausführungen)

Gute Ausdrucksformen in Wort und Schrift (Fremdsprachenkenntnisse erwünscht), geistige Beweglichkeit und rasche Auffassungsgabe sowie korrektes Auftreten sind weitere Voraussetzungen für den Polizeiberuf.

Als Bewerbungsunterlagen werden verlangt

  • Bewerbungsformular vollständig und exakt ausgefüllt mit Foto
  • Gültiges Zertifikat eines bestandenen Eignungstest
  • Handschriftlicher Lebenslauf in Aufsatzform
  • Alle unterzeichneten Ermächtigungen zur Einholung von Auskünften
  • Kopien der Volks- und Berufsschulzeugnisse
  • Kopien der beruflichen Fähigkeitsausweise
  • Kopien der Arbeitszeugnisse
  • Kopien der Zeugnisse, Ausweise oder Bestätigungen über besuchte Weiterbildungskurse, insbesondere über die Fähigkeiten im Tastaturschreiben (Zehnfinger-Schreibsystem).
  • Dienstbüchlein (wenn vorhanden)
  • Strafregisterauszug aktuell

Auswahlverfahren

Nach Ihrer Bewerbung werden die Unterlagen durch uns gesichtet und überprüft. Sofern Sie die formellen Voraussetzungen erfüllen, laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. 

Ergänzender Deutschtest

Am Tag des persönlichen Gespräches wollen wir Ihre Deutschkenntnisse mittels eines kurzen Tests überprüfen.

Tastaturschreiben

Von den Kandidatinnen und Kandidaten für die Polizeischule werden Kenntnisse im Tastaturschreiben (Zehnfinger-Schreibsystem) vorausgesetzt. Während der Polizeischulzeit erfolgt keine diesbezügliche Ausbildung.
Die Tastaturschreibleistung wird am Anfang der Polizeischule geprüft.
Als Minimalanforderung gilt: 140 Anschläge / Minute; maximal 4 Fehler

  • Test bestanden: keine weiteren Massnahmen
  • Test nicht bestanden: Nachhilfe auf Kosten des Aspiranten während der Freizeit gemäss Weisung Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden

Persönliche Auskünfte

Von einer Polizistin oder eines Polizisten wird ein einwandfreier Leumund und qualifizierte Arbeit erwartet. An verschiedenen Stellen werden deshalb vertrauliche Auskünfte eingeholt. Wir erwarten mit Ihrer Bewerbung die entsprechenden Ermächtigungen.

Befreiung vom Militärdienst

Polizistinnen und Polizisten sind grundsätzlich vom Militärdienst befreit. Die Dienstbefreiung erfolgt ab Eintritt in die Polizeischule.

Vertrauensärztliche Beurteilung

Unser Vertrauensarzt beurteilt bei Bedarf die körperliche und gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Polizeiberufes aus medizinischer Sicht.