Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

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Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wurde anhand von Daten der Volkszählung 2000 zu statistischen Zwecken erstellt. Es hat sich nicht zuletzt dank der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Totalrevision der Verordnung über das GWR (VGWR) als massgebendes nationales Informationssystem für Gebäude etabliert.

Das Register enthält Informationen zu Bauprojekten, Gebäuden, Wohnungen, Gebäudeeingängen und Strassen. Jedem Eintrag ist zur Vereinfachung des Datenaustauschs ein eindeutiger Identifikator zugeordnet.

Der Merkmalskatalog beschreibt die im GWR enthaltenen Daten und liefert einen Überblick über den Aufbau und den Inhalt des Re­gisters.

Laufende Nachführung

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das GWR in enger Zusam­menarbeit mit kommunalen Ämtern sowie Fachstellen von Bund und Kantonen.

Die Bauverwaltungen Inneres Land und Oberegg sowie das Amt für Geoinformation erfassen laufend die dafür nötigen Informationen und gleichen sie mit dem GWR ab. Diese werden vierteljährlich vom BFS überprüft wobei der Status über eine Monitoring Seite öffentlich abrufbar ist.

Nutzen

Das GWR dient Statistik-, Forschungs- und Planungszwecken und ist für die Ausführung von gesetzlichen Aufgaben auf Ebene des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden nötig. Seit der Totalrevision der VGWR wurde die Verwendung der im GWR enthaltenen Informationen für administrative Zwecke erleichtert.

Mit diesen neuen Möglichkeiten sind die Qualitätsanforderungen gestiegen. Um diese zu gewährleisten, kann das GWR zusätzlich auf Informationen aus sekundären Datenquellen (bspw. Amtliche Vermessung) zurückgreifen.

Datennachführung

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das GWR in enger Zusam­menarbeit mit kommunalen Ämtern sowie Fachstellen von Bund und Kantonen. Die Bauverwaltungen erfassen deshalb alle bewilligungspflichtigen Bauprojekte wie Neubauten, Umbauten oder Abbrüche.

Die Bauverwaltungen und der Kanton verfügen über entsprechenden Applikationen um diese Arbeit zu erleichtern und die Schnittstellen des GWR zu bedienen. Die Daten von Bauprojekten, Gebäude- und Wohnungen werden im GWR von den zuständigen kommunalen oder kantonalen Erhebungsstellen laufend nachgeführt.