Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

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Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wurde anhand von Daten der Volkszählung 2000 zu statistischen Zwecken erstellt. Es hat sich nicht zuletzt dank der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Totalrevision der Verordnung über das GWR (VGWR) als massgebendes nationales Informationssystem für Gebäude etabliert.

Das Register enthält Informationen zu Bauprojekten, Gebäuden, Wohnungen, Gebäudeeingängen und Strassen. Jedem Eintrag ist zur Vereinfachung des Datenaustauschs ein eindeutiger Identifikator zugeordnet.

Der Merkmalskatalog beschreibt die im GWR enthaltenen Daten und liefert einen Überblick über den Aufbau und den Inhalt des Re­gisters.
Unter dem Stichwort «GWR» im Suchfeld des Geoportals, werden verschiedene Informationen aus dem GWR, thematisch aufbereitet und dargestellt.

Laufende Nachführung

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das GWR in enger Zusammenarbeit mit kommunalen Ämtern sowie Fachstellen von Bund und Kantonen.
Die Bauverwaltungen erfassen dafür alle bewilligungspflichtigen Bauprojekte wie Neubauten, Umbauten oder Abbrüche sowie allfällige Nutzungsänderungen.

Die Bauverwaltungen und der Kanton verfügen über entsprechenden Applikationen, um diese Arbeit zu erleichtern und die Schnittstellen des GWR zu bedienen.
Die Daten von Bauprojekten, Gebäuden und Wohnungen werden im GWR von den zuständigen Erhebungsstellen laufend nachgeführt.
Anschliessend werden diese vom BFS überprüft und der Status über Monitoring Seiten öffentlich publiziert.
GWR Monitoring Übersicht Abschluss
GWR Kohärenz zwischen AV und GWR
GWR Energie Monitoring

Nutzen

Das GWR dient Statistik-, Forschungs- und Planungszwecken und ist für die Ausführung von gesetzlichen Aufgaben auf Ebene des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden nötig. Seit der Totalrevision der VGWR wurde die Verwendung der im GWR enthaltenen Informationen für administrative und planerische Zwecke erleichtert.

Mit diesen neuen Möglichkeiten sind die Qualitätsanforderungen gestiegen. Um diese zu gewährleisten, gleicht das GWR die Informationen mit den Daten der Amtlichen Vermessung ab. Die Beziehung zwischen Grundstück und Gebäude im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) ist nicht rechtsverbindlich im Sinne einer Eigentumszuordnung, da das GWR ein registersystematisches Werkzeug zur Erfassung von Gebäudedaten ist und keine Grundbuchfunktion hat. Es identifiziert Gebäude und ihre Eigenschaften, aber es regelt nicht direkt die Besitzverhältnisse, welche im Grundbuch festgehalten werden.

Massgebend für die Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und dem Gebäude- und Wohnungsregister ist die entsprechende Weisung von BFS und swisstopo.