Geburt

Anmeldung Hausgeburt

Die Anzeige (mittels Formular Geburtsanmeldung) kann persönlich durch den Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, den Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erfolgen.

Handelt es sich um ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern, so darf die Anzeige durch den Vater nur erfolgen, wenn er es bereits vor der Geburt anerkannt hat.

Bei der Anzeige einer Hausgeburt sind die Geburtsanzeige der Hebamme sowie das Familienbüchlein vorzulegen.

Spitalgeburt

Gebären Sie Ihr Kind auswärts in einem Spital, so wird uns die Geburt durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes mitgeteilt.

Was unternimmt das Zivilstandsamt nach der Geburt?

Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt des Geburtsortes
  • im Geburtsregister eingetragen
  • im schweizerischen Familienbüchlein eingetragen
  • der Einwohnerkontrolle des Wohnortes gemeldet

Aufgrund des Eintrages im Geburtsregister können Auszüge (Geburtsscheine) erstellt werden. Geburtsscheine können jederzeit neu ausgestellt werden. Sie sind beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzufordern (Bestellung Geburtsschein  vom Zivilstandsamt Appenzell / Bestellung internationaler Geburtsschein vom Zivilstandsamt Appenzell).

Dokumente

Dokumente
Typ Titel Dokumentdatum
Formular Geburtsanzeige 13.12.2016

Zuständige Stelle

Zivilstandsamt

Telefon +41 71 788 95 85

Peter Fässler

Leiter Zivilstandsamt
Telefon: +41 71 788 95 90
E-Mail: peter.faessler@jpmd.ai.ch