Bodenschutz

Bodenschutz beim Bauen

Beim Bauen werden oft grosse Mengen an Boden ausgehoben, zwischengelagert und wieder eingebracht.  Zudem werden die Böden als Transportpiste oder Installationsplätze verwendet. Oftmals wird dabei die Bodenfruchtbarkeit gefährdet. Daher beginnt der Bodenschutz bereits in der Phase der Planung.

Bodenschutz in der Landwirtschaft

Die Grundlage für unsere Landwirtschaft stellen die fruchtbaren Böden für den Futterbau dar. Diese Böden sind aber durch die Hanglagen und durch die hohen Niederschläge empfindlich für Verdichtungen und Erosion.

Durch eine geeignete Bewirtschaftungsweise, sorgfältige Beweidung und sorgfältiges Befahren (leichte Fahrzeuge und angepasste Bereifung), kann die Bodenfruchtbarkeit langfristig gesichert werden.

Terrainveränderungen ausserhalb der Bauzone

  • Terrainveränderungen sind Geländeveränderungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Ab- und Aufhumusierungen, Niveauausgleiche und Bodenaufwertungen.
  • Alle Terrainveränderungen sind baubewilligungspflichtig.
  • Für Terrainveränderungen darf nur unverschmutztes, geeignetes Material eingesetzt werden.
  • Das Resultat einer Terrainveränderung ist ein hochwertiger, fruchtbarer Boden mit korrektem, ortstypischem Bodenaufbau und ausreichenden Mächtigkeiten der verschiedenen Horizonte.

Fachstelle

Die Fachstelle für Bodenschutz begutachtet im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens alle Tätigkeiten, welche den Boden tangieren. Bei Notwendigkeit werden Auflagen betreffend den Umgang mit Boden gemacht. Gerne sind wir auch bereit, Sie bei heiklen Arbeiten am Boden (Nässe, Topografie, Maschineneinsatz, Rekultivierung) zu beraten oder an einen ausgewiesenen Spezialisten weiterzuleiten.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt

Telefon +41 71 788 93 02

Kleger Desirée
Desirée Kleger

Leitung Fachstelle Lärm, Luft und Umwelt
Telefon: +41 71 788 92 23
E-Mail: desiree.kleger@bud.ai.ch
Arbeitstage: Montag und Mittwoch bis Freitag

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