Schweizerischer Elementarschädenfonds

Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden ist eine Stiftung mit Sitz in Bern,  präsidiert von dipl. Ing.Agr.ETH Josef Arnold.

Beiträge in der Grössenordnung von 60 % an die Wiederherstellungsarbeiten können vermittelt werden, wenn

  • es sich bei den Geschädigten um natürliche Personen, Alpkorporationen, Flurgenossenschaften oder um private Institutionen gemeinnütziger Natur handelt. Ausgeschlossen sind unter anderem der Kanton, die Bezirke, die öffentlich-rechtlichen Holzkorporationen, Vereine oder Unternehmen.
  • die Wiederherstellungskosten bei Einzelpersonen mindestens Fr. 500.-- betragen, bei Körperschaften mindestens Fr. 1'000.--;
  • das steuerbare Einkommen weniger als Fr. 200'000.-- ausmacht. (Zwischen Fr. 100'000.-- und Fr. 200'000.-- wird ein Abzug an der beitragsberechtigten Schadensumme vorgenommen.)
  • das steuerbare Vermögen weniger als 2'000'000.-- ausmacht. (Zwischen Fr. 1'000'000.-- und Fr. 2'000'000.-- wird ebenfalls ein Abzug an der beitragsberechtigten Schadensumme vorgenommen.)

Als Ursache eines Elementarschadens kommen in Frage:

  • Ab- und Überschwemmung, Übersarrung, Hochwasser;
  • Erdrutsch, Rüfen, Felssturz, Steinschlag;
  • Lawine, Schneedruck;
  • Sturmwind;
  • Blitzschlag;
  • Hagel (soweit nicht versicherbar);
  • Erdbeben.

Bei einem Elementarschadenereignis melden Sie sich bitte bei unserem Sekretariat. Sobald die eingegangenen Meldungen überblickbar sind, findet eine Besichtigung statt. Mit dem Geschädigten wird an Ort und Stelle das weitere Vorgehen besprochen. Bei grösseren Ereignissen erfolgt die Information dazu schriftlich.

Nach der Wiederherstellung sind die Abrechnungsbelege einzureichen. Der Elementarschadenfonds entscheidet - ohne Einsprachemöglichkeit für den Geschädigten - endgültig über die Höhe des Beitrages. Dieser Beitrag wird von der Landesbuchhaltung an den Geschädigten überwiesen.

Zuständige Stelle

Meliorationsamt

Telefon +41 71 788 95 79