Ausscheidung Grundwasserschutzzone Wees

Das Wasser der Grundwasserfassung Wees dient der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Die Schutzbedürftigkeit ist unter Berücksichtigung des Versorgungsaspekts zweifelsohne ausgewiesen. Die Schutzzone um die Fassung Wees ist bereits bestehend, soll aber gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Das Geologiebüro Lienert & Haering AG, St. Gallen, hat den Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement aktualisiert, welche nun in Kraft gesetzt werden sollen. Unten aufgeführt finden Sie den Schutzzonenplan, das Schutzzonenreglement, den Schutzzonenbericht und die Beilagen zum Download.

Der Schutzzonenplan und das Reglement werden vom Departement erlassen. Die betroffenen Grundeigentümer sind vor dem Erlass unter Ansetzung einer Einsprachefrist von 30 Tagen schriftlich über die vorgesehenen Eigentumsbeschränkungen zu benachrichtigen.

Das Einspracheverfahren dauert 30 Tage, vom 9. Februar 2022 – 9. März 2022. Schriftlich begründete Einsprachen gegen die Grundwasserschutzzone sind beim Bau- und Umweltdepartement, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, einzureichen.

Zuständige Stelle

Amt für Umwelt

Telefon +41 71 788 93 02

Summer Heike
Heike Summer

Leiterin Amt für Umwelt
Telefon: +41 71 788 93 45
E-Mail: heike.summer@bud.ai.ch