Fahrzeugprüfung nach Halterwechsel

Bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel ist ein Fahrzeug vorgängig zu prüfen, wenn die erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt und die letzte Prüfung länger zurückliegt, als der für die entsprechende Fahrzeugart geltende Nachprüfintervall vorgibt.

Davon ausgenommen sind Fahrzeuge mit jährlichem Nachprüfintervall. Bei diesen muss die letzte Nachprüfung vor weniger als einem Jahr durchgeführt worden sein.

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34