Fahrzeugimport
Importierte Fahrzeuge zum Eigengebrauch sind von der Typengenehmigung befreit. Sie unterstehen der Einzelprüfung beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Import.
Importierte Fahrzeuge zum Eigengebrauch sind von der Typengenehmigung befreit. Sie unterstehen der Einzelprüfung beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Import.