Änderungen am Fahrzeug

Änderungen an Ihren Fahrzeugen müssen Sie uns melden.
Sie sind verpflichtet, geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachprüfen zu lassen. Meldepflichtig sind insbesondere:     

  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder                    
  • das Anbringen einer Anhängevorrichtung                    
  • Änderung der Fahrzeugeinteilung                    
  • Änderung der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte                    
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern                    
  • nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlage                    
  • Änderung an Kraftübertragung                    
  • Änderung der Lenkanlage oder Bremsanlage                    
  • Änderung der Motorleistung                    
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen.

Sammlung mit Vorschriften und Merkblättern

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34