Öffentlicher Verkehr

© der Bilder Appenzeller Bahnen AG und PostAuto AG

Das Amt für öffentlichen Verkehr ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) für die Koordination, Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrsangebots verantwortlich. Grundlage für die Bestellung und Finanzierung des regionalen Personenverkehrs ist das Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 26. April 2016. Derzeit wird das kantonale Verkehrsangebot bei folgenden Transportunternehmen bestellt:


Der Bund beteiligt sich mit 71% an den ungedeckten Kosten. Die auf den Kanton entfallenden Kosten im Umfang von 29% werden zu zwei Dritteln vom Kanton und zu einem Drittel von den Bezirken getragen.
Bei kantonsüberschreitenden Linien erfolgt die Bestellung und Finanzierung des Angebots in Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen.

In Sachen Tarifverbund bestehen folgende Kooperationen:


Das Amt prüft, erarbeitet und setzt Angebotskonzepte um, ist in diversen Projekten von regionaler, ost- und gesamtschweizerischer Bedeutung involviert und vertritt den Kanton Appenzell Innerrhoden im Tarifverbundrat OSTWIND sowie in der Regionalkonferenz Öffentlicher Verkehr Ostschweiz.

Auskünfte über Zugs- und Postautoverbindungen sowie nähere Informationen zum Rufbus Appenzell finden Sie unter