Feuerbrand

Im Jahre 2000 wurde in Innerrhoden an Obstbäumen zum ersten Mal Feuerbrand, eine für den Menschen ungefährliche Bakterienkrankheit, festgestellt. Nachdem anfänglich vor allem die Bezirke Oberegg und dann Schlatt-Haslen heimgesucht wurden, hat sich diese Bakterienkrankheit vor allem seit Ende Mai/Anfang Juni 2007 in alle Bezirke ausgebreitet, besonders auch im Dorf Appenzell selber.Die Krankheit befällt hauptsächlich Apfel- und Birnbäume sowie die selten vorkommende Quitte. Sehr anfällig ist der Weissdorn. Aber auch Vogelbeerbaum und Feuerdorn können betroffen sein.Eine spezielle Rolle spielen wegen ihrer lang andauernden Blütezeit einige Cotoneaster-Arten als Wirtspflanzen. Mitte 2001 hat die Standeskommission beschlossen, ein Pflanzverbot für diese Cotoneaster zu erlassen.Nachdem die anfänglich verfolgte Tilgungsstrategie leider nicht zur Ausrottung der Krankheit geführt hat, werden jetzt nur noch Massnahmen zur Eindämmung vorgenommen. Es müssen nun nicht mehr ganze Bäume gerodet werden. Die kranken Pflanzenteile darf man jetzt herausschneiden. Trotzdem bleibt der Feuerbrand eine meldepflichtige Pflanzenkrankheit.Die entfernten Apfel- und Birnbäume wurden durch resistentere Sorten sowie Zwetschgen-, Kirsch- oder Nussbäume ersetzt.
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Im Jahre 2000 wurde in Innerrhoden an Obstbäumen zum ersten Mal Feuerbrand, eine für den Menschen ungefährliche Bakterienkrankheit, festgestellt. Nachdem anfänglich vor allem die Bezirke Oberegg und dann Schlatt-Haslen heimgesucht wurden, hat sich diese Bakterienkrankheit vor allem seit Ende Mai/Anfang Juni 2007 in alle Bezirke ausgebreitet, besonders auch im Dorf Appenzell selber.

Die Krankheit befällt hauptsächlich Apfel- und Birnbäume sowie die selten vorkommende Quitte. Sehr anfällig ist der Weissdorn. Aber auch Vogelbeerbaum und Feuerdorn können betroffen sein.

Eine spezielle Rolle spielen wegen ihrer lang andauernden Blütezeit einige Cotoneaster-Arten als Wirtspflanzen. Mitte 2001 hat die Standeskommission beschlossen, ein Pflanzverbot für diese Cotoneaster zu erlassen.

Nachdem die anfänglich verfolgte Tilgungsstrategie leider nicht zur Ausrottung der Krankheit geführt hat, werden nur noch Massnahmen zur Eindämmung empfohlen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselt der Status von Feuerbrand  vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht.

Weiter Informationen zum Feuerbrand finden Sie auf der Internetseite www.feuerbrand.ch von Agroscope.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsamt

Telefon +41 71 788 95 77