Spezialkontrolle Pufferstreifen 2019

20.12.2019
Das Landwirtschaftsamt Appenzell Innerrhoden beauftrage den akkreditierten landwirtschaftlichen Kontrolldienst beider Appenzell (LIA), vom Frühjahr bis Spätherbst 2019 eine Spezialkontrolle der Pufferstreifen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen durchzuführen.

Durchgeführte Spezialkontrolle auf landwirtschaftlichen Nutzflächen

Das Landwirtschaftsamt Appenzell Innerrhoden beauftrage den akkreditierten landwirtschaftlichen Kontrolldienst beider Appenzell (LIA), vom Frühjahr bis Spätherbst 2019 eine Spezialkontrolle der Pufferstreifen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen durchzuführen.

Damit ein landwirtschaftlicher Betrieb Direktzahlungen beziehen kann, muss der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllt sein. Eine von aktuell 14 Voraussetzungen im ÖLN ist die korrekte Bewirtschaftung der Pufferstreifen. Als Pufferstreifen wird ein Grünstreifen entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Waldrändern und oberirdischen Gewässern verstanden. Der Pufferstreifen muss entlang von Hecken, Feldgehölzen, Ufergehölzen und Waldrändern mindestens drei Meter breit sein. Entlang von oberirdischen Gewässern muss der Pufferstreifen mindestens sechs Meter breit sein, wobei das Düngeverbot nur auf den ersten drei Metern gilt.

Bei den regulär durchzuführenden Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben werden die Pufferstreifen auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Nutzflächen bereits seit mehreren Jahren kontrolliert. Zusätzlich zur Grundkontrolle wurde in diesem Jahr eine Spezialkontrolle der Pufferstreifen durchgeführt. Stichprobenartig, verteilt über den gesamten Kanton Appenzell Innerrhoden, suchten die LIA-Kontrollpersonen zufällig ausgewählte Wiesenparzellen auf. Die Bewirtschafter der entsprechenden Parzellen wurden im Vorhinein nicht über die stattfindende Kontrolle informiert. Bei dem Kontrollgang der Pufferstreifen überprüften die Kontrolleure nebst der Einhaltung des Düngeverbots auch, ob auf dem Pufferstreifen unsachgemässe Materialien gelagert werden.

Nach Abschluss der Kontrollsaison kann das Ergebnis der Pufferstreifenkontrolle folgendermassen zusammengefasst werden; bei den regulären Grundkontrollen auf den Betrieben und durch die durchgeführten Spezialkontrollen konnten die Pufferstreifen auf 183 Parzellen, verteilt über den ganzen Kanton, besichtigt werden. Davon war auf 132 Parzellen, zum Zeitpunkt der Kontrolle Dünger ausgebracht worden. Auf sechs Parzellen wurde der Pufferstreifen in der Breite von drei Metern nicht eingehalten, im Pufferstreifen befand sich unerlaubterweise Mist oder Gülle. Auf weiteren drei Parzellen wurden Siloballen im Pufferstreifen gelagert. Alle vorgefundenen Mängel entdeckten die Kontrolleure im Rahmen der Spezialkontrolle und nicht während den regulär stattfindenden Grundkontrollen. Über die erfolgten Kontrollen wurden alle betroffenen Betriebsleiter schriftlich, in Form einer Kontrollbescheinigung informiert. Befand sich der Pufferstreifen mit Mangel entlang eines Gewässers, wurde die Kontrollbescheinigung zusätzlich ans Amt für Umwelt weitergeleitet. Das Nichtbefolgen der Regelung hat eine Direktzahlungskürzung zur Folge. Befindet sich der Mangel an einem Gewässer, muss der Bewirtschafter zudem mit einem strafrechtlichen Verfahren aufgrund eines Verstosses gegen das Gewässerschutzgesetz rechnen. Im Jahr 2020 wird die Spezialkontrolle der Pufferstreifen weitergeführt.