Flurgenossenschaften

Die Erschliessung von vielen Landwirtschaftsbetrieben, Waldparzellen, Alpen und privaten Grundstücken basiert auf gemeinschaftlich organisierten Flurstrassen.

Die Regelungsinhalte der Flurstrassen sind sehr vielschichtig und umfassen deren Erstellung, den Unterhalt, die Fahrberechtigungen sowie weitere Abmachungen innerhalb des Beteiligtenkreises. Die notwendigen Verfahren für Flurgenossenschaften sind klar geregelt, legitimieren damit jedoch ihren öffentlich-rechtlichen Status.

Das Land- und Forstwirtschaftsdepartement unterstützt die betroffenen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen sowie die Schätzungskommissionen im Rahmen der Perimeterschätzungen und vollzieht ihre Aufgaben im Rahmen des Flurgesetzes.

Für die Vorprüfung und Genehmigung der Statuten von bestehenden und neuen Flurgenossenschaften ist die Standeskommission zuständig. Für die Schaffung von Statuten von neuen Flurgenossenschaften sowie Änderungen an den Statuten von bestehenden Flurgenossenschaften stehen Muster zur Verfügung.

Kontakt

Land- und Forstwirtschaftsdepartement

Gaiserstrasse 8
9050 Appenzell

Telefon +41 71 788 95 71