Innerrhoder Kunststiftung

Die Innerrhoder Kunststiftung fördert das zeitgenössische Kunstschaffen des Kantons Appenzell I.Rh. im Bereich Bildende Kunst durch Ausrichtung von Werk- und Förderbeiträgen sowie durch den Erwerb von künstlerischen Werken. Das Kulturamt betreut das Aktuariat der Innerrhoder Kunststiftung entsprechend dem Landsgemeindebeschluss betreffend Errichtung einer Innerrhoder Kunststiftung vom 25. April 1999.

Es nimmt Beitragsgesuche von Institutionen und privaten Kunstschaffenden entgegen, führt eine Vorprüfung durch und erteilt entsprechende Auskünfte. Beiträge an Kunstschaffende oder Kunstprojekte setzen zwingend eine Beziehung zum Kanton Appenzell I.Rh. voraus. Dabei gilt es zu beachten, dass der Besitz des Bürgerrechts des Kantons Appenzell I.Rh. allein nicht als besonderer Bezug gilt.

Über die Gewährung oder Ablehnung finanzieller Beiträge an Kunstschaffende oder Kunstprojekte entscheidet der Stiftungsrat unter dem Präsidium von Eduard Hartmann. Die Beschlüsse des Stiftungsrates werden den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf Beiträge und ein Rekursrecht bestehen nicht.

Projekte können nur beurteilt werden, wenn vorgängig ein schriftliches Gesuch eingereicht wurde, das einen Projektbeschrieb, ein Budget, einen Finanzierungsplan und biografische Angaben zu den Mitwirkenden enthält.

«Künstler:innen im Appenzellerland» ist die digitale Plattform für das zeitgenössische Kunstschaffen in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden. Sie bietet eine Sichtbarkeit der Kunst und dient der Vernetzung der Künstler:innen.

Stiftungsrat Innerrhoder Kunststiftung

(Wahlbehörde Standeskommission)

Eduard Hartmann

Präsident